Bei der Beschlagnahme von Gütern und Vermögenswerten gebe es laut Brüssel mittlerweile zu viele Unterschiede in den Mitgliedstaaten. In Italien beispielsweise erleichtert die Anti-Mafia-Gesetzgebung die Beschlagnahmung von Eigentum, während in vielen anderen Mitgliedstaaten solch eine strenge Maßnahme rechtlich nicht möglich ist. In den weicheren Ländern beispielsweise sind Millionen Yachten russischer Milliardäre „nur“ angekettet.
Obwohl die Kommission den Krieg in der Ukraine betont, geht es in Brüssel um ein viel breiteres Bild. Außerdem sollten gemeinsame Regeln für die Beschlagnahme von Waren von Personen ausgearbeitet werden, die an kriminellen Vereinigungen, Terrorismus, Korruption und Geldwäsche beteiligt sind. Eine Verurteilung ist laut Vorschlag nicht erforderlich. Das nationale Gericht muss jedoch sicher sein, dass die Waren auf kriminelle Aktivitäten zurückzuführen sind.
Falsche Zahlen
Mit den Regeln will Brüssel mit einem sanfteren Ansatz verhindern, dass böse Menschen wegen strenger Regeln in einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat fliehen. Gleichzeitig will die Europäische Kommission eine Aufgabe übernehmen, die derzeit noch ausschließlich einem Mitgliedstaat obliegt: der Durchsetzung von EU-Sanktionen. Die tägliche Führung der EU will die Untersuchung, Verfolgung und Ahndung von Sanktionsverstößen erleichtern.
„Wir wollen Verstöße gegen EU-Sanktionen in die Liste der EU-Verbrechen aufnehmen und unter Strafe stellen“, erklärt Präsidentin von der Leyen. „Wer gegen Sanktionen verstößt, sollte vor Gericht gestellt werden.“
Wiederaufbau
Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschläge noch prüfen. Erst nach der Zustimmung kommt Brüssel mit Gesetzesvorschlägen. Möglicherweise ist auch geplant, den Verkauf russischer Artikel für den Wiederaufbau der Ukraine zu nutzen.