Von KI bis Photonik: 473 Millionen Anreize für die Forschung im Süden

Von KI bis Photonik 473 Millionen Anreize fuer die Forschung


Ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Made in Italy (Mimit) stellt Unternehmen im Süden, die in fortschrittliche Technologien investieren, von Nanotechnologie bis hin zu künstlicher Intelligenz, 473,4 Millionen zur Verfügung.

Die Technologien

Die Anreize in der Mischform aus subventionierter Finanzierung und Ausgabenbeiträgen richten sich an Unternehmen in den Regionen Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien, die industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsprojekte von strategischer Bedeutung für das Produktionssystem präsentieren durch den Einsatz der sogenannten Schlüsseltechnologien, der sogenannten KET (Key Enabling Technologies), die auf europäischer Ebene identifiziert wurden.

Der im Amtsblatt vom 3. November veröffentlichte Mimit-Erlass definiert auf Basis der Klassifizierung der EU-Kommission sechs Anwendungsbereiche als Ket: fortgeschrittene Materialien und Nanotechnologie, Photonik und Mikro-/Nanoelektronik, fortgeschrittene Produktionssysteme, Life-Science-Technologien, künstlich Intelligenz, Verbindung und digitale Sicherheit.

Förderfähige Unternehmen

Bewerben können sich Unternehmen jeder Größe, die in den Bereichen Industrie, Agrarindustrie, Handwerk, Industriedienstleistungen und Forschungszentren tätig sind. Die bereitgestellten Mittel werden aus zwei unterschiedlichen Quellen gedeckt: 328 Millionen für die Gewährung subventionierter Kredite stammen aus dem rotierenden Fonds zur Unternehmensförderung (Fr); Stattdessen werden 145 Millionen Euro für die Gewährung direkter Ausgabenbeiträge aus Überschüssen eingezogen, die nach Abschluss der operationellen Programme 2007–2013 entstanden sind.

Förderfähige Ausgaben und Kosten

Die förderfähigen Ausgaben und Kosten – Werkzeuge und Geräte, Beratungsleistungen – müssen zwischen 3 und 20 Millionen liegen. Es gibt fünf Bereiche förderfähiger Ausgaben und Kosten. Die erste umfasst Personal, beschränkt auf Techniker, Forscher und anderes Hilfspersonal, soweit sie im Rahmen der vom Projekt abgedeckten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beschäftigt sind (die Kosten für Personal mit administrativen, buchhalterischen und kaufmännischen Aufgaben sind ausgenommen).



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