Von innovativen Start-ups bis hin zu tokentragenden Ärzten: Hier finden Sie alle Neuigkeiten zum Gesetzesentwurf

Von innovativen Start ups bis hin zu tokentragenden Aerzten Hier finden


Bis zu 2 Millionen Mittel für 2023 zur Anerkennung innovativer Start-ups, die sich mit Umwelt, erneuerbaren Energien und Gesundheitswesen befassen, sowie eine Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Dies ist eine der Maßnahmen, die in dem von den Finanz- und Sozialkommissionen der Kammer genehmigten Gesetzesbeschluss vorgesehen sind. Die angenommenen Änderungsanträge betreffen sehr unterschiedliche Bereiche, vom Sport bis zu den Berufen. Die Bestimmung wird am 17. Mai zum Beginn der allgemeinen Diskussion in der Kammer eintreffen.

Für die Verwendung der Steuergutschrift als Ausgleich

Die oben genannte Maßnahme kommt innovativen Start-ups zugute, die am 1. Januar 2020 gegründet wurden und in den drei oben genannten Branchen tätig sind. Ihnen wird innerhalb der Gesamtgrenze von 2 Millionen Euro für das Jahr 2023 ein Beitrag in Form einer Steuergutschrift bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro gewährt, der 20 % der „Ausgaben“ nicht übersteigt Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf abzielen, innovative Lösungen für die Schaffung fortschrittlicher technologischer Instrumente und Dienstleistungen zu schaffen, um die ökologische Nachhaltigkeit und die Reduzierung des Energieverbrauchs zu gewährleisten.“ Es ist zu beachten, dass die Steuergutschrift nur als Ausgleich verwendet werden kann und in der Steuererklärung für den Steuerzeitraum, in dem sie anerkannt wurde, sowie in den Steuererklärungen für die nachfolgenden Steuerzeiträume bis zu dem, in dem sie endet, anzugeben ist sein Nutzen. Die Steuergutschrift trägt weder zur Bildung von Unternehmenseinkünften noch zur Steuerbemessungsgrundlage der regionalen Steuer auf produktive Tätigkeiten bei.

Es fällt knapp auf Münzärzte

Zunächst wurde die Zulage für Ärzte und Pflegekräfte des Notfalldienstes bestätigt. Die Entschädigung wird vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Dezember 2023 mit einem Gesamtbetrag von 100 Millionen Euro gedeckt, davon 30 Millionen für das medizinische Management und 70 Millionen für das Personal im Gesundheitswesen. Mit Spannung erwartet, kam dann der grünes Licht für die Möglichkeit, in Krankenhauseinrichtungen feste Polizeiposten einzurichten, um Episoden von Gewalt gegen Gesundheitspersonal zu bekämpfen, und zwar unter Berücksichtigung der „Benutzerbasis und des Risikoniveaus der Einrichtung“. Mit Spannung wird auch die Maßnahme bei den Kassenärzten erwartet, für die sich der zunächst angekündigte Engpass allerdings entspannt. Tatsächlich können Krankenhäuser die sogenannten münzbetriebenen Ärzte nicht nur im Notfalldienst von Krankenhäusern einsetzen, wie im ursprünglichen Text des Dekrets angegeben, sondern bei Bedarf auch in anderen Abteilungen. Die Auslagerung der Leistungen an Kassenärzte ist nur für die Dauer von höchstens zwölf Monaten zulässig und das eingesetzte medizinische und pflegerische Personal muss über die in den geltenden Vorschriften vorgesehenen beruflichen Voraussetzungen verfügen. Im geschäftlichen Bereich sieht eine genehmigte Änderung vor, dass Zulieferindustrien für medizinische Geräte, die keine Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gesundheitsrückzahlungen aktiviert haben, die für die Jahre 2015 bis 2018 fälligen Zahlungen mit der „vollständigen und rechtzeitigen Zahlung“ der gekürzten Summe tilgen können vorgesehene Quote (entspricht 48 % des Betrags). Die Änderungen, die eine Stabilisierung der öffentlichen IRCSS- und IZS-Gesundheitsforscher vorsehen, wurden ebenfalls genehmigt.

Unterstützter Sport gegen teure Energie

Für den Sportsektor wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen bereitgestellt, um den Anstieg der Energiekosten zu bewältigen. Durch die Intervention werden die Mittel für 2023 um 10 Millionen (von 25 auf 35 Millionen) des Einheitsfonds erhöht, um die Stärkung der italienischen Sportbewegung zu unterstützen. Darin heißt es außerdem, dass „mindestens 8 Millionen“ dieser Mittel „für die Auszahlung nicht rückzahlbarer Beiträge zugunsten von Sportverbänden und Vereinen bestimmt sind, die im nationalen Amateursportregister eingetragen sind und ausschließlich Schwimmanlagen und Schwimmbäder verwalten.“ grundlegende Aktivitäten und sportlich“.

Photovoltaik auf Dächern touristischer Gebäude ist in Ordnung

Mit der einfachen Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über den Beginn der Arbeiten ohne weitere behördliche Genehmigungen wird die Installation von Photovoltaikanlagen nicht nur auf dem Boden, sondern auch auf Dächern von Gebäuden gestattet, sofern diese von außen nicht sichtbar sind.



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