Von härteren Maßnahmen gegen Fahranfänger bis hin zu dreifachen Bußgeldern für Telefonfahrten: Die Regierung aktualisiert die Straßenverkehrsordnung

Von haerteren Massnahmen gegen Fahranfaenger bis hin zu dreifachen Bussgeldern


Es kommt am Montag, 18. September, auf den Tisch Kabinett die Bestimmung, die einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung umschreibt und aktualisiert („Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Delegation für die Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung gemäß Gesetzesdekret Nr. 285 vom 30. April 1992“).

„Im nächsten Ministerrat am 18. September werden wir den endgültigen Entwurf des Gesetzes vorlegen Gesetzentwurf zur Verkehrssicherheit – Der Vizepremierminister und Minister für Infrastruktur, Matteo Salvini, hat in den letzten Tagen die neue Straßenverkehrsordnung vorweggenommen, die Prävention, Aufklärung, Kontrollen, aber auch Sanktionen vorsieht. Am Dienstag, den 27. Juni, genehmigte die Regierung einen Ausgangstext.

Für Fahrer, die telefonieren, wurden die Strafen verdreifacht

Der Text, der dem Ministerrat nach der Verabschiedung durch die Einheitliche Staaten-Regionen-Konferenz vorgelegt wird, ist nun endgültig, auch wenn er noch bis wenige Minuten vor der Exekutivsitzung von den Technikern verfeinert werden muss. Das Treffen im Palazzo Chigi ist für 12.30 Uhr einberufen. Den verbreiteten Entwürfen zufolge steuern wir auf einen Engpass zu. Einerseits werden Geldstrafen verdreifacht (bis zu 1.600 Euro) für diejenigen, die telefonieren oder chatten während der Fahrt (zusätzlich zum Entzug Ihres Führerscheins). Auch bei wiederholten besonders schweren Straftaten (z. B. Flucht nach einem Verkehrsunfall) wird die Fahrerlaubnis lebenslang entzogen. Wer unter Alkoholeinfluss oder nach der Einnahme von Drogen fährt, muss mit einem Führerscheinentzug von bis zu drei Jahren rechnen. Sobald die Exekutive grünes Licht gegeben hat, treten die neuen Regeln in Kraftparlamentarische Prüfung.

Hier kommt die Alkoholsperre

Es besteht ein absolutes Alkoholverbot für Autofahrer und die Pflicht für diejenigen, die im betrunkenen Zustand erwischt werden (also nicht für jeden), die sogenannte „Alkoholverschluss“, die das Starten des Motors verhindert, wenn der Blutalkoholspiegel des Fahrers über Null liegt. Darüber hinaus ist das Fahren unter Drogeneinfluss unabhängig vom Zustand der psychophysischen Veränderung strafbar: Ein positiver Schnelltest führt zum sofortigen Führerscheinentzug und in der Folge auch zum Wiedererlangungsverbot für drei Jahre. Für Wiederholungstäter ist zudem ein lebenslanger Entzug vorgesehen. Führerscheinentzug auch für diejenigen, die Auto fahren und dabei mit dem Handy telefonieren.

Neue Treiber

Es gibt einen Druck auf neue Fahrer, die einen mitbringen müssen Dreijähriges Fahrverbot für leistungsstarke Autos. Doch schon jetzt gibt es für junge Leute, die gerade ihren Führerschein gemacht haben, einige Regeln, die unterschiedliche Grenzwerte und Geschwindigkeiten vorsehen. Bereits jetzt dürfen neue Fahrer in den ersten drei Jahren auf der Autobahn 100 Stundenkilometer und auf den Hauptüberlandstraßen 90 Stundenkilometer nicht überschreiten. Eine besondere Regelung für Fahranfänger und Jugendliche bis 21 Jahre betrifft die Möglichkeit, sich nach Alkoholkonsum ans Steuer zu setzen: Das Verbot gilt in diesem Fall absolut und ist nicht an die Überschreitung der für alle anderen Autofahrer festgelegten Schwellenwerte geknüpft.



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