Endgültige Zustimmung des Senats zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über gewerbliches Eigentum (Gesetzesdekret 30/05). Die Reform des gewerblichen Eigentumssystems ist in Mission 1 des National Recovery and Resilience Plan vorgesehen. Insbesondere sollen in Komponente 2 der ersten Mission (M1C2) die Ziele der Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems durch die Reform des gewerblichen Eigentumssystems (Reform 1) verfolgt werden. Von den neuen Regeln zur Verwertung von Rechten an Erfindungen bis hin zur Erhöhung der Strafen, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Gegenstand durch ein Patent geschützt ist, hier die wichtigsten Änderungen in Kürze.