Das Ende der Maskenpflicht schien ab Samstag, 1. Oktober, wirklich überall angekommen zu sein. Und stattdessen hat das Gesundheitsministerium trotz des Anstiegs der Infektionen beschlossen, diese Sicherheitsgarnison in Krankenhäusern und RSAs für ältere Menschen um einen weiteren Monat (bis Ende Oktober) zu verlängern. Während die Verpflichtung auf öffentliche Verkehrsmittel (Züge, Busse, Fähren) fallen wird. Die Impfpflicht für Gesundheitspersonal bleibt vorbehaltlich Änderungen bis zum 31. Dezember in Kraft.
Selbstüberwachung und FFp2 für enge Kontakte
Nicht nur. Die Hinweise des Rundschreibens vom 30.03.2022 „Neue Wege der Fallbearbeitung und enge Kontakte im Fall COVID-19“ bleiben in Kraft. Auch für den schulischen Kontext gibt es keine besonderen Maßnahmen. Auch in diesem Fall gelten die Regelungen des vorstehenden Rundschreibens. Daher gilt für alle, die engen Kontakt mit bestätigt positiven SARS-CoV-2-Probanden hatten, das Selbstüberwachungssystem, das in der Verpflichtung besteht, eine FFP2-Maske bis zum zehnten Tag nach dem Datum des letzten engen Kontakts zu tragen. Treten während der Selbstüberwachung Symptome einer möglichen Sars-Cov-2-Infektion auf, wird umgehend ein Antigen- oder molekularer Test empfohlen, der bei negativem Ergebnis bei weiterhin bestehenden Symptomen am fünften Tag wiederholt werden muss. nach dem Datum des letzten Kontakts.
Maske bis Ende Oktober auch am Arbeitsplatz
Schließlich bleibt die Maskenpflicht an privaten Innenarbeitsplätzen mangels Abstandsregelung noch bis zum 31. Oktober bestehen. Und damit grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung des gleichen Arbeitsplatzes durch zwei oder mehr Beschäftigte, sei es in Einzelbüros oder in Open Spaces oder innerhalb aller betrieblichen Gemeinschaftsräume (z.B. Empfang, Zugangstore, Flure, Pausenbereiche, Kantine). , etc.) in allen Fällen, in denen der Abstand von 1 Meter nicht garantiert werden kann.
Grüner Pass im Krankenhaus bis Ende des Jahres
Es gibt noch eine weitere Einschränkung, die bis Ende des Jahres in Kraft bleibt und die vorsieht, dass der Grüne Pass bis zum 31. Dezember für Gesundheitspersonal, Krankenhauspatienten, Pflegekräfte und Besucher in Krankenhäusern und RSAs (Residenzen für ältere Menschen) weiterhin obligatorisch ist. : Tatsächlich beinhaltet diese Maßnahme die Notwendigkeit, vor dem Betreten einer Gesundheitseinrichtung einen Abstrich zu machen.