Endgültiges grünes Licht von der Senatskammer für den mit dem Manöver verbundenen Kapitalentwurf mit 80 Ja-Stimmen, Nein-Nein-Stimmen und 47 Enthaltungen. Die Mehrheit stimmte dafür, während die Opposition sich enthielt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit des Kapitals.
Kapitalisierung, Schwelle bei 1 Milliarde
Die Definition von KMU wurde aus Gründen der Finanzregulierung geändert, sodass die maximale Kapitalisierungsschwelle auf 1 Milliarde Euro angehoben wurde (im Vergleich zur aktuellen Schwelle von 500 Millionen Euro Kapitalisierung, die ein Unternehmen, das Aktien ausgibt, als KMU qualifiziert).
Vereinfachte Verfahren im Gange
Die Zulassung zur Börse ist einfacher: Die der Consob eingeräumte Möglichkeit, die Anforderungen einiger börsennotierter Unternehmen mit eigenen Vorschriften zu regeln und auch Entscheidungen zur Zulassung von Mitteilungen für eine begrenzte Zeit auszusetzen.
Keine Verpflichtung für kontrollierende Aktionäre
Mit Artikel 10 wird die derzeitige Pflicht zur Meldung von Transaktionen der Mehrheitsaktionäre an die Consob abgeschafft: Wer Anteile in Höhe von mindestens 10 % des Kapitals hält, ist nicht verpflichtet, die durchgeführten Transaktionen an die Consob zu melden.
Die Liste des scheidenden Vorstands
Der scheidende Vorstand kann eine Kandidatenliste für die Wahl der Mitglieder desselben Verwaltungsorgans vorlegen, sofern diese unter anderem eine Anzahl von Kandidaten enthält, die der Anzahl der zu wählenden Mitglieder plus einem Drittel entspricht.