Von der Arbeit zur Schule, der Kalender für die Rückkehr zur Normalität

Von der Arbeit zur Schule der Kalender fur die Ruckkehr


Schluss mit dem supergrünen Pass – und damit der Impfpflicht – für die über 50-Jährigen am Arbeitsplatz, Quarantänen nur noch für die Positiven, Abschied von CTS und Italien „in Farbe“. Dies sind einige der Neuerungen, die in der vom Ministerrat genehmigten DL-Wiedereröffnung enthalten sind. Hier ist der Kalender der Rückkehr zur Normalität.

AB 1. APRIL: Über 50-Jährige arbeiten auch ohne Impfung

Ab dem 1. April entfällt die Super Green Pass-Pflicht am Arbeitsplatz für Personen über 50. Für diejenigen, die diese Altersgrenze überschritten haben, würde die Pflicht bis zum 15. Juni gelten (wobei ein Bußgeld ab 100 Euro vorgesehen ist ), wird wie bisher für die unter 50-Jährigen nur noch das Basiszeugnis am Arbeitsplatz benötigt (dh der Abstrich genügt) RSA: In diesem Fall gilt die Verlängerung der Pflicht bis zum 31.12.

Auf Wiedersehen Green Pass im Freien

Ab dem 1. April benötigen Sie zum Essen oder Kaffeetrinken an einem Tisch im Freien sowie für sportliche Aktivitäten immer im Freien keinen grünen Pass mehr: weder den „Basic“ noch den „Super“.

Quarantänen durch Kontakt stoppen: Nur diejenigen isolieren, die positiv sind

Ab dem 1. April gelten für alle die gleichen Quarantäneregeln: Es wird nicht mehr zwischen denen unterschieden, die sich der Covid-Impfung unterzogen haben, und denen, die dies nicht getan haben. Daher keine Quarantäne, auch nicht für diejenigen, die nicht geimpft wurden, nach Kontakt mit einem positiven Fall bei Covid: Nur diejenigen, die sich infiziert haben, müssen zu Hause bleiben, während diejenigen, die Kontakt hatten, das Selbstüberwachungssystem anwenden müssen für 10 Tage mit einer Maske FFP2. Der Tampon wird nur benötigt, wenn Sie Symptome haben.

Stadien und Arenen mit voller Kapazität

Ab dem 1. April können die Sportanlagen überall 100 % Zuschauer empfangen. Bis zum 30. April reicht im Freien der grüne Basispass. In Innenräumen wird der Gestärkte benötigt. Die FFP2-Maske bleibt bis zum 30. April sowohl drinnen als auch draußen obligatorisch. Was sportliche Aktivitäten betrifft, wird ab dem 1. April im Freien nichts mehr benötigt, aber für Duschen und Umkleidekabinen wird ein verstärkter grüner Pass benötigt. Im Innenbereich wird es den Verbesserten bis zum 30. April dienen.



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