Das „Pnrr due“-Dekret, mit dem der Ministerrat grünes Licht gab, fügt ziemlich genau einen neuen Termin in den Kalender der geplanten Lösungen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein. Laut dem Entwurf, der der Regierung auf den Tisch kam, ist der Vorschuss der doppelten Strafe für Händler, die keine Zahlungen mit dem POS annehmen (im Vergleich zu einer ersten Version der Bestimmung, in der die Neugestaltung der Quittungslotterie in CDM verschwunden ist ).
Hier sind die nächsten Termine auf der Tagesordnung zu markieren.
30. Juni: Sanktionen werden für diejenigen ausgelöst, die keine Zahlungen mit dem Pos akzeptieren
Die POS-Verpflichtung für Kaufleute und Freiberufler besteht seit 2013, aber die Geldbuße für Personen, die sich nicht an die Vorschriften halten, hätte ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen (wie vom Parlament mit dem im letzten Dezember genehmigten ersten Pnrr-Dekret beschlossen): mit dem vom Rat genehmigten Dekret vom Minister wird das Datum auf den 30. Juni 2022 vorgezogen. Die Geldbuße beträgt 30 Euro, erhöht um 4 % des Wertes der Transaktion, für die die Zahlungsannahme verweigert wurde. Ein Beispiel: Für eine verweigerte Zahlung mit einer elektronischen Karte im Wert von 25 Euro muss der Händler eine Strafe von 31 Euro zahlen.
1. Juli: MwSt.-Nummern in Flat Tax, selektive E-Rechnung
Der Entwurf des Pnrr-Dekrets sieht einen Stopp der Ausnahmen von der elektronischen Rechnungspflicht vor, aber nicht für alle. Mikro-Umsatzsteuernummern mit Umsätzen oder Gebühren bis 25.000 Euro sind bis 2024 von der neuen Digitalpflicht ausgenommen (siehe auch Il Sole 24 Ore vom 14. April). Nach den Absichten der Exekutive beginnt die Verlängerung der Verpflichtung ab dem 1. Juli und wird in diesem Jahr zweigeteilt, das somit von Papier- und elektronischen Rechnungen geprägt sein wird. Diese Situation führt uns zu der Annahme, dass das Parlament bei der Umsetzung des Dekrets in ein Gesetz das Debüt vom aktuellen 1. Juli auf das nächste Jahr verschieben könnte.
1. Januar 2023: Die Bargeldgrenze sinkt auf tausend Euro
Ab dem 1. Januar 2023 soll die Schwelle für die Verwendung von Bargeld sinken (die Bedingung ist ein Muss, da nicht ausgeschlossen ist, dass in der Zwischenzeit neue Regeln angenommen werden) und von 2.000 auf 1.000 Euro steigen. Das Milleproroghe-Dekret hat die Uhr tatsächlich auf 2021 zurückgestellt und die endgültige Überschreitung der Schwelle auf tausend Euro auf das nächste Jahr verschoben. Eine Passage, die in Wirklichkeit bereits am 1. Januar 2022 in Kraft getreten war – als Ergebnis einer Bestimmung des Steuererlasses von 2020 (Conte II-Regierung), die aber – die aber mit Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes von aufgehoben wurde Gesetzesdekret 228/2021 vom 1. März 2022.