Das Gehalt eines Abgeordneten setzt sich aus mehreren Posten zusammen. Die Parlamentszulage an sich wird für 12 Monate in Höhe von 5.269,04 € nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Sozialabgaben sowie vor Abzug regionaler und kommunaler Zuschläge gezahlt, deren Höhe in Abhängigkeit von der Wohnsitzsteuer des Bundesrats variiert Stellvertreter. Dieser Betrag reduziert sich auf 5.029,91 € für Mitglieder, die ein weiteres Erwerbseinkommen von mehr als 21.066,55 € pro Jahr erzielen.
Tagegeld und Abzüge für Abwesenheiten
Den Abgeordneten, auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 1261 von 1965 wird in Rom ein Tagegeld als Ersatz der Lebenshaltungskosten anerkannt. Die Höhe des Taggeldes beträgt derzeit monatlich 3.503,11 Euro. Auf diesen Betrag werden bei Fernbleiben von parlamentarischen Verhandlungen Abzüge vorgenommen. Tatsächlich verringert sich dieser Betrag um 206,58 Euro für jeden Tag der Abwesenheit des Abgeordneten von den Sitzungen der Versammlung, in denen die qualifizierte Abstimmung im elektronischen Verfahren stattfindet. Als anwesend gilt der Abgeordnete, der mindestens 30 Prozent der tagsüber abgegebenen Stimmen erreicht. Bei begründetem Fehlen erfolgt hingegen keine Einbehaltung.
Aufwendungsersatz
Jeder Stellvertreter hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen für die Ausübung des Mandats. Diese Vergütung beträgt monatlich 3.690 € und wird zur Hälfte pauschal und zur anderen Hälfte auf bestimmte Ausgabenarten gezahlt, die mit einer vierteljährlichen Erklärung nachgewiesen werden müssen.
Als erstattungsfähige Kosten auf der Grundlage der Erklärung gelten solche für Beratung und Recherche sowie für Unterstützungstätigkeiten auf lokaler Ebene; Büroverwaltung; Nutzung öffentlicher Datenkonsultationsnetze; Organisation von Konferenzen und Unterstützung politischer Aktivitäten. Der Stellvertreter kann sich auch eigener Mitarbeiter bedienen: Hierfür wird ganz oder teilweise der Ersatz der Auslagen für die Ausübung des Mandats verwendet.
Verkehr und Reisen
Den Mitgliedern wird kostenloser Autobahn-, Schienen-, See- und Flugverkehr für Transfers innerhalb des Staatsgebiets garantiert. Flug-, Bahn- und Schiffstickets können gegen Vorlage der Einzelkarte an den Schaltern der Reisebüros in den Kammerbüros, an den Ticketschaltern von ITA Airway, Trenitalia und Italo an Flughäfen und Bahnhöfen sowie in Reisebüros erworben werden. Für den Autobahnverkehr können die Abgeordneten die Freigabe des Telepassgerätes beantragen.