Wiedereinführung der bereits mit dem diesjährigen Haushaltsgesetz in der Regelung des Grundeinkommens eingeführten Regelung in die Regelung des Inklusionsgeldes, den Teil der Leistung, der gesetzlich zur Zahlung der Miete bestimmt ist, direkt an den Vermieter auszuzahlen. Dies ist in den Mehrheitsänderungen des Arbeitserlasses vorgesehen, die derzeit vom Senat geprüft werden. „Der Teil, der sich auf die Aufstockung des Einkommens von Haushalten bezieht, die in gemieteten Wohnungen wohnen, wie im vorherigen Absatz erwähnt, – heißt es insbesondere in der von FdI vorgelegten Änderung – wird direkt an den Vermieter der Immobilie gezahlt, die sich aus dem Mietvertrag ergibt.“ Zu diesem Zweck übermittelt der Begünstigte die Daten des Vermieters an den Kreditgeber. Die Zahlung „wird vom Vermieter auf die teilweise oder vollständige Zahlung der Miete angerechnet.“ Ähnliche Vorschläge sollten unseres Wissens auch von Lega und Forza Italia vorgelegt werden.
FdI, für den Tourismus Irpef mit 10 % und null Beiträgen
Ermäßigte Einkommensteuer und Steuerbefreiung für Arbeitnehmer im Tourismussektor in den Sommermonaten. Dies wird durch einen weiteren Änderungsantrag der Brüder Italiens (unterzeichnet von Berrino, Russo, Satta, Zullo, Leonardi) zum Arbeitserlass vorhergesagt, der derzeit vom Senat geprüft wird. „Um den Produktions- und Beschäftigungsschutz der touristischen Lieferketten zu gewährleisten und die Beschaffung der für die Durchführung der damit verbundenen Tätigkeiten erforderlichen Arbeitskräfte zu gewährleisten, werden in Ausnahmefällen die Einkünfte aus untergeordneter Arbeit, die von privaten Arbeitgebern an Arbeitnehmer gezahlt werden“, die bestimmten Sektoren (Hotels) angehören , Restaurants, Eisdielen, Bars, Kinos, Theater, Taxis, Vergnügungsparks, Schwimmbäder usw…) sowie Reisebüros und Reiseveranstalter, „bezogen auf die Zahlungsperioden Juni, Juli, August und September 2023 unterliegen einer Ersatzsteuer für die Einkommensteuer sowie regionale und kommunale Zuschläge in Höhe von 10 Prozent und sind für den von den Arbeitnehmern zu zahlenden Anteil von der Zahlung von Sozialversicherungs- und Sozialbeiträgen befreit, mit Ausnahme der Prämien und Beiträge, die Inail geschuldet werden „. Die Änderung sieht außerdem vor, dass die Regelung „für das gesamte Jahr 2023 für die Einkünfte gilt, die Arbeitnehmer im Tourismus- und Beherbergungssektor für die Erbringung von Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen erhalten“.
Mazzella (M5S): Änderung zur Ausweitung fragiler Smart Working
Ein Änderungsantrag der M5 zielt darauf ab, intelligentes Arbeiten für fragile Arbeitnehmer auszuweiten. „Am 30. Juni erlischt das Recht der Schwächsten, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, im Smart Working zu arbeiten.“ Die 5-Sterne-Bewegung hat außerdem eine Änderung des Arbeitsdekrets vorgelegt, die sie unter die genannten Vorschläge aufnehmen wird, um diese Frist bis zum Jahresende zu verlängern. Wir hoffen, dass alle anderen Fraktionen, sowohl die Mehrheit als auch die Opposition, ihn unterstützen wollen. Obwohl die WHO das Ende des Gesundheitsnotstands der Covid-19-Pandemie erklärt hat, müssen wir unbedingt weiterhin die Schwächsten schützen“, sagt der Gruppenleiter der M5S in der Arbeits- und Gesundheitskommission im Senat, Orfeo Mazzella, in einer Mitteilung.
Magni (Avs), 40 Änderungsanträge: Armutsbekämpfung und Mindestlohn
Die Senatsgruppe Alleanza Verdi e Sinistra legte 40 Änderungsanträge und zwei Tagesordnungen zum Arbeitsdekret vor. „Die von AVS vorgeschlagenen Änderungen gehen von drei Hauptleitlinien aus: Bekämpfung der Armut, gesetzlicher Mindestlohn, Maßnahmen zur Förderung stabiler und menschenwürdiger Arbeit.“ Senator Tino Magni erklärt es. Lassen Sie uns zunächst einen Kontrast zur allgemeinen Armut wiederherstellen, indem wir zum Grundeinkommen zurückkehren und es auf Alleinstehende, Frauen, die Opfer von Gewalt sind, auf diejenigen, die sich in besonderen Situationen der Fragilität und Not befinden, ausweiten, bis die Bedingungen der Armut bestehen bleiben. Wir beseitigen auch die Anforderung für den Zugang zum Inklusionsgeld, die das Vorhandensein einer minderjährigen, behinderten oder sechzigjährigen Komponente erfordert, und gehen damit auch über die Bestimmung des Haushaltsgesetzes 2023 hinaus. Wir führen einen gesetzlichen Mindestlohn von 9 Euro brutto l ein Zeit und Maßnahmen zur Förderung stabiler und menschenwürdiger Arbeit.