Vom 70-Prozent-Superbonus über die Obergrenze von 5.000 Euro für den Möbelbonus bis hin zur Unterstützung von Kindergärten: Hier sind die Anreize für 2024

Vom 70 Prozent Superbonus ueber die Obergrenze von 5000 Euro fuer den


Dort ist der Superbonus S Die Baukosten sinken auf 70 % im Jahr 2024 und auf 65 % im Jahr 2025, dem letzten Jahr, in dem die Erleichterung noch verfügbar sein wird. Die Regelung zu architektonischen Barrieren bleibt mit 75 % in Kraft, allerdings mit einer Beschränkung der Art der vorgesehenen Eingriffe bis 2025, während sich der Möbelbonus ändert, wobei die maximale Ausgabenobergrenze bei 50 % liegt, die von 8.000 Euro im Jahr 2023 auf ansteigt 5.000 im Jahr 2024. So werden die Bauprämien im nächsten Jahr aussehen. Die Unterstützung betrifft aber auch die Ausgaben der Familien für Kindergärten.

Kindergartenprämien

In diesem Fall wurde der Haushalt 2024 gestärktHilfe für Kindergärten. Für einen bestimmten Fall sah es eine Erhöhung des Gutscheins für die Zahlung von Gebühren für den Besuch öffentlicher und privater Kindergärten sowie für Formen der häuslichen Betreuung von Kindern unter drei Jahren vor, die an schweren chronischen Erkrankungen leiden. Die Erhöhung betrifft Familieneinheiten in Bezug auf ein Kind (oder mehrere Kinder), die nach dem 1. Januar 2024 geboren wurden, vorausgesetzt, dass es in der Einheit mindestens ein weiteres Kind unter zehn Jahren gibt und dass dieselbe Einheit einen ISEE-Wert hat von höchstens 40.000 Euro; Das Maß für die Erhöhung (definiert als Erhöhung einer früheren Erhöhung auf 2.100 Euro pro Jahr) beträgt 600 Euro pro Jahr für Familien mit einem ISEE-Wert von höchstens 25.000 Euro und 1.100 Euro pro Jahr für Familien mit einem ISEE-Wert größer als 25.000 Euro und gleich oder kleiner als 40.000 Euro, so dass der Gesamtbetrag des Gutscheins gleich ist 3.600 Euro pro Jahr.

50 % Ökobonus auch für Fenster und Heizkessel

Der 50-prozentige Abzug für Aufwendungen bis zu 60.000 Euro für den Austausch von Fenstern und Einbauten, Sonnenschutz und Biomassekesseln bleibt das ganze Jahr 2024 bestehen. Der Ökobonus für Eigentumswohnungen sorgt dafür 70 % Rabatt und betrifft einen maximalen Aufwand von 40.000 Euro für die Wärmedämmung der undurchsichtigen Gemeinschaftsteile mit einer Inzidenz von mehr als 25 %. Sie läuft voraussichtlich bis 2024, sofern die Baugenehmigung bis zum 16. Februar 2023 vorliegt.

Mini-Squeeze auf den Sismabonus

Der Sismabonus für die Erdbebensicherheitskosten wurde bis 2024 verlängert. Ein Abzug von 50 % ist bei einem maximalen Aufwand von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit möglich. Der Abzug erhöht sich (70 oder 80 %), wenn durch die Durchführung der Maßnahmen eine Reduzierung des Erdbebenrisikos um 1 oder 2 Klassen erreicht wird. Im jüngsten Superbonus-Dekret wurde ein Mini-Squeeze aufgenommen, wonach die Leistung nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Antrag auf eine Wohngenehmigung für die Arbeiten vor Inkrafttreten der Bestimmung gestellt wurde.

Irpef-Bonus

Der Irpef-Bonus, ein Nachkomme des Renzi-Bonus, steht Arbeitnehmern mit einem Einkommen von bis zu 28.000 Euro pro Jahr zur Verfügung und wurde mit einigen kleinen Abweichungen auch für 2024 verlängert. Bis zu 1.200 Euro pro Jahr sind möglich.



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