Letzte Stunden zur Zahlung der ersten oder einzigen Rate der Quartalsabwrackung. Zahlungen aus dem erleichterten Rechnungsausgleich durch. gelten als gültig 6. November unter Berücksichtigung der gesetzlich eingeräumten 5-Tage-Nachfrist hinsichtlich der voraussichtlichen Frist 31. Oktober 2023 (Der 5. November Da es sich um einen Feiertag handelte, wurde die Frist auf den darauffolgenden Montag verschoben. Das Gesetz – erinnert das Inkassobüro – sieht vor, dass im Falle einer Nichtzahlung oder einer Zahlung nach Ablauf der Frist oder bei Teilbeträgen die Vorteile der erleichterten Definition verloren gehen. Zur Zahlung ist das Formular mit dem Verfallsdatum zu verwenden 31. Oktober 2023der „Mitteilung über die fälligen Beträge“ beigefügt, die sich bereits im Besitz der Steuerzahler befindet oder in Kopie auf der Website www.agenziaentrateriscossione.gov.it verfügbar ist.
Wo zu bezahlen
Es ist möglich, bei der Bank, an Geldautomaten, die für Cbill-Zahlungsdienste aktiviert sind, beim Internetbanking, in Postämtern, in Tabakläden, die an der Banca 5 SpA teilnehmen, und über die Schaltkreise Sisal und Lottomatica auf dem Portal www.agenziaentrateriscossione.gov.it zu bezahlen und mit der Equiclick App über die pagoPa-Plattform. Sie können die Zahlung auch direkt an den Schaltern der Agentur der Einnahmen vornehmen, wo der Zugang ausschließlich nach vorheriger Reservierung auf der Website in der Rubrik „Gebietsschalter“ oder über das Contact Center unter 060101 gestattet ist.
Strafen und Zinsen gestrichen
Dort erleichterte Definition Die durch das Haushaltsgesetz 2023 eingeführte Regelung gilt für Ladungen, die dem Inkassounternehmen vom 1. Januar 2000 bis zum 30. Juni 2022 anvertraut wurden, auch wenn sie in früheren „Verschrottungen“ enthalten waren und unabhängig davon, ob sie mit den Zahlungen auf dem neuesten Stand sind. Durch die Mitgliedschaft zahlen Sie lediglich den fälligen Betrag als Kapital und den fälligen Betrag als Erstattung der Auslagen für etwaige Vollstreckungsverfahren und Anzeigerechte. Geschuldete Beträge wie Vertragsstrafen, eingetragene Zinsen, Verzugszinsen und Prämien sind jedoch nicht zu zahlen.
Verkehrsstrafen
Bei Schulden im Zusammenhang mit Verkehrsstrafen oder anderen Verwaltungssanktionen (mit Ausnahme derjenigen, die wegen Steuerverstößen oder wegen Verletzung von Beitragspflichten verhängt werden) sind die als Zinsen geschuldeten Beträge (wie auch immer bezeichnet, daher einschließlich der sogenannten „Erhöhungen“) sowie diejenigen, die als Prämie fällig sind.