Verfassungsgericht gibt Irandeal grünes Licht: Vandecasteele bald wieder zu Hause?

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Das Verfassungsgericht weist die Berufung gegen den umstrittenen Iran-Deal zurück. Dieses Abkommen, das die Überstellung von Gefangenen zwischen dem Iran und Belgien regelt, ist wichtig im Fall des belgischen Entwicklungshelfers Oliver Vandecasteele, der seit mehr als einem Jahr in einer iranischen Zelle festgehalten wird. Damit gibt sie grünes Licht für den Austausch von Vandecasteele gegen den verurteilten iranischen Terroristen Assadolah Assadi.

SEHEN. Was bedeutet die Zustimmung zum Iran-Deal für Oliver Vandecasteele? VTM NEWS-Journalist Robin Ramaekers erklärt:

Vor dem Sommer hatte die Abgeordnetenkammer grünes Licht für einen Vertrag mit dem Iran gegeben, der einen Gefangenenaustausch ermöglichen soll. Das Abkommen könnte die Freilassung des belgischen NGO-Mitarbeiters Olivier Vandecasteele erleichtern. Der 40-Jährige sitzt seit mehr als einem Jahr im Iran in Haft und wäre in einem Scheinprozess wegen Spionage zu 40 Jahren Haft und 74 Peitschenhieben verurteilt worden.

Als Gegenleistung für seine Freilassung könnte Belgien den iranischen Scheindiplomaten Assadolah Assadi in den Iran überstellen. 2021 wurde er in unserem Land wegen seiner Beteiligung an einem – vereitelten – Terroranschlag in Paris zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Abkommen ist jedoch umstritten, weil es keine Garantie dafür gäbe, dass Assadi den Rest seiner Strafe im Iran verbüßen wird.

Verletzung des Rechts auf Leben

Die iranische Oppositionsbewegung NCRI, eine britische NGO und verschiedene internationale Prominente wie die kolumbianische Ex-Präsidentschaftskandidatin Ingrid Betancourt gingen deshalb vor das Verfassungsgericht, um den Vertrag für nichtig erklären zu lassen. Im Dezember setzte das Gericht einen Teil des Iran-Deals aus, um Assadis Versetzung zu verhindern. Wenn die iranischen Behörden den Mann freilassen, würde dies das Recht auf Leben derjenigen verletzen, die dem geplanten Angriff entkommen sind, so das Gericht.

Das Verfassungsgericht hat heute den Antrag auf Nichtigerklärung zurückgewiesen, das Urteil jedoch mit einer Bedingung verbunden. Wenn die Regierung beschließt, einen Häftling in den Iran zu überstellen, muss sie ihre Opfer informieren, damit ein erstinstanzliches Gericht die Rechtmäßigkeit überprüfen kann. „Ein Austausch ist also noch nicht für morgen oder die kommenden Tage. Ein zweiter Schritt ist notwendig, nämlich die Information der Opfer, in diesem Fall der iranischen Opposition. Das Gericht ist daher vorsichtig“, erklärt Robin Ramaekers, Journalist von VTM News. „Das Wichtigste ist, dass es jetzt Hoffnung gibt. Statt 40 Jahren Gefängnis droht Olivier Vandecasteele möglicherweise die Freiheit. Aber es wird noch ein bisschen Zeit bleiben passieren.“

Regierung: „Bemühungen fortsetzen, Vandecasteele zurückzubringen“

Premierminister Alexander De Croo (Open Vld), Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open Vld) und Außenministerin Hadja Lahbib (MR) sind zufrieden, dass „das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist“.

„Diese Entscheidung in der Sache bestätigt, dass dieser Transfervertrag alle Standards des Völkerrechts erfüllt“, sagten der Premierminister und die Minister in einer gemeinsamen Antwort. „Unser Land hat ein solches Abkommen mit 74 Ländern.“

Die Regierung ist der Ansicht, dass der Vertrag ein wichtiges Rechtsinstrument ist, um Olivier Vandecasteele nach Belgien zurückzubringen. „Die Regierung ist entschlossen, ihre Bemühungen in diese Richtung fortzusetzen. Dazu stehen wir in engem Kontakt mit der Familie unseres Landsmanns. Die Regierung wird nun unter Berücksichtigung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs die notwendigen Schritte unternehmen, um den Vertrag abzuschließen.

NWRI: Klage

Die iranische Oppositionsbewegung, der Nationale Widerstandsrat des Iran (NWRI), beabsichtigt, ihr Recht auszuüben, die mögliche Überstellung von Assadolah Assadi vor Gericht zu bringen, wie es das Urteil des Verfassungsgerichts erlaubt. Laut NWRI „verstößt Assadis Freilassung gegen die Resolution 1373 des UN-Sicherheitsrates gegen Terrorismus und ermutigt das Mullah-Regime, Geiselnahmen und Terrorismus fortzusetzen und zu intensivieren“.


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Die Zerstörung dieses Gesetzes schien offensichtlich

N-VA-Parteichef Peter De Roover

De Roover: „Überrascht“

N-VA-Parteichef Peter De Roover zeigt sich überrascht über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. De Roover verweist auf die vorübergehende Aussetzung des Gesetzes. „Nach solch strengen Formulierungen in der Aussetzung schien uns die Aufhebung dieses Gesetzes naheliegend, aber zu unserer Überraschung hat das Verfassungsgericht jetzt grünes Licht gegeben“, sagt er. „Natürlich ist das Urteil in allen Teilen zu respektieren, auch wenn ein erstinstanzliches Verfahren bei der Übergabe als erforderlich bezeichnet wird.“

Dass das Gesetz nicht außer Kraft gesetzt wird, bedeute aber laut dem N-VA-Fraktionsvorsitzenden nicht, dass es „politisch oder moralisch vertretbar wäre, einen verurteilten Terroristen freizulassen, auch weil dadurch das Schicksal von Landsleuten in der Zukunft gefährdet wird“.


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Tun Sie jetzt alles, um Olivier aus dem Iran herauszuholen

Die Abgeordneten Goedele Liekens und Jasper Pillen (Open Vld)

Die Abgeordneten Goedele Liekens und Jasper Pillen (Open Vld) stehen dem Urteil vorsichtig positiv gegenüber. „Wir werden erst zufrieden sein, wenn Olivier belgischen Boden betritt“, sagen sie. „Unser Land muss jetzt in den kommenden Tagen und Wochen alles daransetzen, Olivier aus dem Iran herauszuholen, damit die seit einem Jahr andauernde Agonie ein Ende hat.“

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