Veräußerungsgewinne, Bundesgerichtshof weist die Berufung ab: alle freigesprochen

1652805552 Veraeusserungsgewinne Bundesgerichtshof weist die Berufung ab alle freigesprochen

Auch in zweiter Instanz wurde den Anträgen der FIGC-Staatsanwaltschaft nicht stattgegeben: Keine Sanktionen für die elf Klubs und die 59 beteiligten Manager

Das Bundesberufungsgericht der Vereinigten Sektion wies die Berufung der FIGC-Staatsanwaltschaft im Fall der Kapitalgewinne zurück und bestätigte die Freisprüche ersten Grades für die elf Klubs (darunter Juventus, Napoli, Samp, Empoli und Genua) und die 59 Manager. Das Gericht wies auch die von vier der beteiligten Klubs (Juve, Samp, Empoli und Parma) eingereichten Zwischenbeschwerden für die ebenfalls in erster Instanz zurückgewiesene Verfahrensbeschwerde gegen die Nichteinreichung des Covisoc-Vermerks über Veräußerungsgewinne durch die Staatsanwaltschaft ab 14. April 2021.



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