Zu den Eckpfeilern des 99-seitigen Dokuments, das Juventus dem Guarantee College gegen die -15-Strafe vorgelegt hat, gehört auch der Verstoß gegen das ordnungsgemäße Verfahren: Hier einige Auszüge
„Unbegründet und eindeutig ohne Bezug zu den Vorwürfen“ des Kapitalertragsverfahrens: So beurteilt Juventus Turin den Vorwurf der „Änderung des sportlichen Ergebnisses“ auf Grundlage des vom Bundesgerichtshof entschiedenen Urteils zu 15 Strafpunkten. Es ist einer der wesentlichen Punkte des vom Club vorgelegten Appells an das Coni Guarantee Board, von dem Ansa einige Auszüge berichtet.
Die Argumente
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Zu den weiteren Elementen, die aus den 99 Seiten des Berufungsverfahrens hervorgehen, gehört der Umstand, dass das Urteil mit einem „unbestrittenen Verstoß“ verbunden ist, sagt Juve, der es für unbegründet hält, weil „die Veräußerungsgewinne aus sogenannten Kreuzgeschäften zu einem rein finanziellen Vorteil führen, aber keine Liquidität erzeugen, die beispielsweise für eine Shopping-Aktion verwendet werden kann“.
Die Anklage
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Einer der Kernpunkte der Revision betrifft die Verurteilung wegen etwas, das Juventus nicht vorgeworfen worden war: „Das Bundesberufungsgericht hat Beweiselemente aus der strafrechtlichen Untersuchung verwendet, um tatsächlich eine neue rechtswidrige Tat gegen die Angeklagten zu schaffen“, heißt es in dem Auszug aus der von Ansa gemeldeten Beschwerde. Diese neuen Vorwürfe hätten, so die Verteidigung, gegen den Grundsatz des ordnungsgemäßen Verfahrens und die Verteidigungsrechte verstoßen. Die Gebühren, die nichts mit der Überweisung zu tun haben, sind laut Verein die „versteckte“ Rechnung bei Olympique Marseille und der Arthur-Pjanic-Tausch mit Barcelona.
3. März 2023 (Änderung 3. März 2023 | 19:29)
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