Van Quickenborne vereinfacht die vorherige Zulassung der Schuldenregulierung

1680839598 Van Quickenborne vereinfacht die vorherige Zulassung der Schuldenregulierung.7

Das Prinzip des „vorherigen Schuldanerkenntnisses“, im Fachjargon das „Schuldbekenntnis“, wurde in unserem Land bereits 2016 eingeführt. Bei Straftaten, die mit weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, kann das Gerichtsverfahren beschleunigt werden, auch weil dann keine langwierigen Ermittlungen mehr erforderlich sind, sofern sich der Angeklagte auf schuldig bekennt, Einsicht in seine Schuld hat und voll entschädigt die Opfer. Die Staatsanwaltschaft muss die Initiative ergreifen, woraufhin das Strafgericht prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Richter kann das Verfahren auch ablehnen.

Allerdings wird das Verfahren bisher wenig genutzt. Laut Van Quickenborne ist es zu umständlich und gibt den Opfern wenig Mitspracherecht. Der liberale Vizepremier hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des „Schuldbekenntnisses“ ausgearbeitet.

In diesem Gesetzesentwurf werden die Opfer in das Verfahren einbezogen. Beispielsweise können sie mit dem Täter vereinbaren, den Schaden über einen Zahlungsplan zu bezahlen. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich auf gerichtliche Ermittlungen ausgeweitet, und die Staatsanwaltschaft kann fortan leichter das „Schuldbekenntnis“ vorbringen.

Der Entwurf wurde am 31. März vom Ministerrat gebilligt und wird nun dem Staatsrat zur Stellungnahme vorgelegt. Anschließend erfolgt die parlamentarische Diskussion und Zustimmung. Van Quickenborne argumentiert, dass die Vereinfachung „mehr Zeit und Ressourcen für die Staatsanwaltschaft und die Gerichte für Fälle freisetzt, in denen die Täter keine Schuld eingestehen“.

SEHEN. Die Polizei wird versteckte Räume in Fahrzeugen bestrafen



ttn-de-3

Schreibe einen Kommentar