Van der Burg Asylgesetzvorschlag: Erst Entschädigung bei freiwilliger Aufnahme, dann Nötigung

Van der Burg Asylgesetzvorschlag Erst Entschaedigung bei freiwilliger Aufnahme dann


Staatssekretär Eric van der Burg (Asyl, VVD) wird am Dienstag nach einer Beratung mit den Parteivorsitzenden der Koalition über das Ausbreitungsgesetz vor der Presse sprechen.Bild ANP

Nachdem die eigene Partei lange ausgebremst hatte, stimmte die VVD-Partei heute dem Vorschlag von Van der Burg zu, der eine bessere Verteilung der Aufnahme von Asylbewerbern auf niederländische Kommunen regeln soll. Auf diesem Gesetz wurde lange bestanden, auch von den Bürgermeistern des Sicherheitsrates. Sie stellen Notunterkünfte zur Verfügung, da derzeit nicht genügend Unterbringungsplätze zur Verfügung stehen.

Von das neue Verbreitungsgesetz Das Kabinett hofft, die Asylkrise einzudämmen. Das Gesetz enthält nun nicht nur eine „Peitsche“ mit der Möglichkeit, Kommunen zur Aufnahme von Asylbewerbern zu zwingen, sondern auch ein „Zuckerbrot“. Diese besteht aus einer finanziellen Entschädigung von 2.500 Euro pro Aufnahmeplatz alle zwei Jahre. Es steht der Kommune frei, dieses Geld auszugeben. Die 2.500 Euro kommen zusätzlich zur Regelvergütung für einen Schutzplatz hinzu.

Das Asylgesetz sieht vor, dass das Kabinett alle zwei Jahre überprüft, wie viele Aufnahmeplätze benötigt werden. Diese Schätzung ist ab dem 1. Februar verfügbar. Die Kommunen haben bis zum 1. Mai Zeit, freiwillig Plätze anzubieten. Dann haben sie Anspruch auf die Entschädigung von 2.500 Euro. Reichen diese nicht aus, müssen sich Länder und Gemeinden vor dem 1. Juli über die Verteilung der Asylbewerber einigen. Nur wenn auch das nicht genug Plätze bietet, wird es Zwang aus dem Kabinett geben.

Im Jahr 2023 werden schätzungsweise 55.000 Notunterkünfte benötigt. Derzeit stehen 15.000 sogenannte nachhaltige Notunterkünfte zur Verfügung, was bedeutet, dass weitere 40.000 Plätze gefunden werden müssen.

Finanzielle Probleme sind kein Problem

Van der Burg hofft, dass viele dieser Orte nicht durch Zwang geschaffen werden müssen, sagte er in einer Erklärung: „Ich würde fast sagen: Kommunen, sorgt dafür, dass ich ein finanzielles Problem bekomme. Denn wenn ich ein finanzielles Problem bekomme, habe ich kein Empfangsproblem.“

Der Staatssekretär stellt einen zusätzlichen Betrag zur Verfügung. Bundesländer, die mindestens 75 Prozent ihres Aufnahmeziels erreichen, erhalten zusätzlich 1.500 Euro pro Platz. Dieser Betrag wird unter den Kommunen aufgeteilt, die mehr als unbedingt notwendig tun.

Der Bürgermeister von Nijmegen, Hubert Bruls, der Vorsitzender des Sicherheitsrates ist, freut sich, dass jetzt eine Einigung über das Asylgesetz erzielt wurde. Die 25 Sicherheitsregionen des Sicherheitsrates sind jeweils für 450 Krisennotunterkünfte zuständig. Sie hatten angedeutet, dass sie nicht mehr mit der Notunterkunft kooperieren würden, wenn das Asylgesetz nicht bald eingeführt werde. Bruls: „Das Wichtigste ist, dass das Gesetz jetzt in Kraft ist. Ich denke, das allein hat eine Wirkung.“

Laut Bruls werden die Kommunen ihre Bereitschaft zur Schaffung von Notunterkünften schon allein dadurch zeigen, dass jetzt Zwangsmaßnahmen möglich sind: „Heute Nacht wird es schon Kommunalverwalter geben, die denken: Oh nein, das Gesetz kommt doch noch. Das ist genau der Punkt. Sie wollen auch nicht in der Region als die Gemeinde gelten, die nichts tut.“

Kalt vom Himmel

Bruls findet, dass das Gesetz neben einer Peitsche auch eine Karotte vorsieht. „Ich weiß nicht, ob es viel ausmacht, aber jedes bisschen hilft. Aber nach der Syrienkrise, als wir in Nimwegen in Heumensoord eine Notunterkunft hatten, habe ich für mich selbst einen Schlussstrich gezogen. Du solltest es nicht so wollen. Und mit Freiwilligenarbeit von unten allein wird man es nicht schaffen.“

Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist auch die Kälte zwischen Van der Burg und den Sicherheitsregionen verschwunden. Wie die Krisennotunterkünfte auslaufen und aus den Sicherheitsregionen an die Zentralstelle für die Aufnahme von Asylsuchenden (COA) übergeben werden, sei jedoch noch abzuklären, sagt Bruls. Er gehe nun davon aus, dass COA ab dem 1. April eine Krisennotfallversorgung anbieten werde: „Mit einer möglichen Verlängerung bis zum 1. Juli, wenn es in bestimmten Regionen nicht klappt.“



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