Unter 10.000 Euro wird die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen mehr aufnehmen

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Die Staatsanwaltschaft Halle-Vilvoorde wird keine Akten wegen Betrugs mehr sammeln, wenn der Schaden weniger als 10.000 Euro beträgt und die Täter nicht in Belgien gesucht werden müssen. Solche Akten verbleiben bei der Polizei. Die begrenzte Kapazität von Menschen und Ressourcen ist der Schuldige. Das schreibt Het Nieuwsblad heute.

Die Polizeidienste des Gerichtsbezirks Halle-Vilvoorde haben die neue Weisung bereits erhalten. Konkret wird die Polizei weiterhin jede Anzeige wegen einer Finanzkriminalität aufnehmen, unabhängig von der Schadenshöhe. Beträgt der Schaden aber weniger als 10.000 Euro und liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Täter im Ausland gesucht werden sollen, wird die Anzeige nicht mehr an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sie wird für weitere Ermittlungen bei der Polizei festgehalten.

Die Staatsanwaltschaft Halle-Vilvoorde bestätigt: „Angesichts der begrenzten Kapazitäten und Ressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaft wollten wir die Ermittlung und Verfolgung von Betrugsfällen wie Phishing und Walfang so effektiv wie möglich organisieren Ermittlungen im Ausland zu solchen Sachverhalten führen selten zu einer Strafverfolgung, weshalb nun die Schwelle von 10.000 Euro eingeführt wurde, bevor eine solche Akte von der Staatsanwaltschaft angelegt wird.“



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