Hier kommen die Anwendungsregeln für die Pauschalsteuer, die für Steuerzahler mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die Irpef ersetzt. L‘ Finanzamt hat das Rundschreiben mit den Hinweisen zur Pauschalsteuer von 15 % veröffentlicht, die mit dem neuesten Haushaltsgesetz eingeführt wurde und für das steuerpflichtige Einkommen von 2023 für den zusätzlichen Teil im Vergleich zu den Jahren 2020-22 gilt. Die Kennzahl gibt neben den Berechnungsmethoden auch die betroffenen und ausgeschlossenen Einkommen an. Das Rundschreiben wurde nach einer öffentlichen Konsultation mit den betroffenen Kategorien festgelegt.
Auswahl für Ihre nächste Steuererklärung
Dort Pauschalsteuer Bei den Umsatzsteuer-Identifikationsnummern – erklärt die Agentur der Einnahmen – handelt es sich um eine optionale Regelung, die für dieses Jahr (und damit für die Steuererklärung, die im Jahr 2024 vorgelegt wird) gültig ist und die Irpef und die damit verbundenen regionalen und kommunalen Zusatzsteuern ersetzt. Wer sich für die Pauschalsteuer entscheidet, wendet einen Pauschalsatz von 15 % auf die Differenz zwischen dem im Jahr 2023 ermittelten Einkommen aus gewerblicher und selbständiger Tätigkeit und dem höchsten in den Jahren 2020 bis 2022 angegebenen Einkommensbetrag an.
Für wen es gilt
Die Agentur der Einnahmen erklärt, wer die betroffenen Steuerzahler sind. Natürliche Personen, die einer gewerblichen Tätigkeit und/oder einer künstlerischen und beruflichen Tätigkeit nachgehen, können sich für die neue Regelung entscheiden. Im Rahmen der Pauschalsteuer fallen auch Familienunternehmen und Eheunternehmen, die nicht in Gesellschaftsform geführt werden und in beiden Fällen auf den Eigentümer beschränkt sind. Unter den Ausschlussfällen werden hingegen Einkünfte aus Personengesellschaften genannt, die den Gesellschaftern zur „Transparenz“ zugerechnet werden, und Einkünfte aus der Ausübung von Künsten und Berufen in verbundener Form, die Einzelpersonen zugerechnet werden. Steuerzahler, die sich im Jahr 2023 an die Pauschalsteuerregelung halten, sind ebenfalls von der Maßnahme ausgeschlossen, während diejenigen, die die gleiche Pauschalsteuerregelung oder die „Vorteilsregelung“ angewendet haben, nicht die Möglichkeit verlieren, sich für die inkrementelle Pauschalsteuer zu entscheiden ), von 2020 bis 2022 (ein oder mehrere Jahre).
Wie wird es berechnet?
Das Rundschreiben veranschaulicht, auch anhand einiger Beispiele, die Berechnungsmethoden: Es ist die Differenz zwischen dem im Jahr 2023 ermittelten Einkommen aus gewerblicher und selbständiger Tätigkeit und dem höchsten in den Jahren ab 2020 gemeldeten Einkommen (aus gewerblicher und selbständiger Tätigkeit) zu berechnen bis 2022. Auf diese Differenz wird ein Selbstbehalt von 5 % erhoben, der auf das höchste Einkommen des Dreijahreszeitraums berechnet wird. Auf das so ermittelte Einkommen wird der Pauschalsatz von 15 % angewendet, wobei die Höchstgrenze 40.000 Euro beträgt. Der zusätzliche Teil des Einkommens, der nicht der Ersatzsteuer unterliegt, fließt in das Gesamteinkommen ein, das der progressiven Irpef-Besteuerung unterliegt.