Trinkwasserbonus, Anträge bei der Einnahmenagentur laufen: Hier erfahren Sie, wer darauf zugreifen kann und wie es geht

Trinkwasserbonus Antraege bei der Einnahmenagentur laufen Hier erfahren Sie wer


Für die Anerkennung des Trinkwasserbonus, den das Haushaltsgesetz auch für 2023 erneuert hat, ist eine Beantragung vom 1. bis 28. Februar möglich. Das hat die Finanzbehörde klargestellt. Auf dem Spiel steht die Steuergutschrift von 50 % der Ausgaben, die im Jahr 2022 für den Kauf und die Installation von Systemen zur Filterung, Mineralisierung, Kühlung und/oder Zugabe von Kohlendioxid zu Lebensmitteln angefallen sind, um die Qualität des von Aquädukten gelieferten Wassers für den menschlichen Gebrauch zu verbessern. Die Prämie kann als Ausgleich über F24 verwendet werden oder bei natürlichen Personen, die keine gewerbliche oder selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, auch in der Steuererklärung bezogen auf das Jahr der Ausgabe und in den Folgejahren bis zur Prämie vollständig aufgebraucht.

Wie hoch ist die Erleichterung?

Der Höchstbetrag für die Berechnung der Subvention beträgt 1.000 Euro für jede Immobilie für natürliche Personen und 5.000 Euro für jede Immobilie, die für gewerbliche oder institutionelle Aktivitäten, für Unternehmen, Kunst und Berufe und nichtgewerbliche Einrichtungen genutzt wird.

So beanspruchen Sie den Bonus

Die Höhe der erstattungsfähigen Ausgaben muss der Agentur der Einnahmen zwischen dem 1. Februar und dem 28. Februar des Jahres nach dem Jahr, in dem die Ausgaben entstanden sind, über den Webdienst mitgeteilt werden, der im reservierten Bereich der Website der Agentur verfügbar ist. Sobald Sie den reservierten Bereich erreicht haben, finden Sie die Dienstleistung im Abschnitt Dienstleistungen, in der Kategorie Vorteile, unter der Überschrift Steuergutschrift für die Verbesserung des Trinkwassers. Alternativ ist es möglich, die Mitteilung zu senden, nachdem sie in einer Datei erstellt wurde, die den im Informationsblatt angegebenen technischen Parametern entspricht. In diesem Fall müssen die Dateien vor der endgültigen Übermittlung mit Hilfe der von der Agentur der Einnahmen bereitgestellten Software einer Konformitätsprüfung unterzogen werden; Ungeprüfte Dateien werden verworfen und die darin enthaltenen Mitteilungen werden nicht erfasst. Die Informationen zu den Eingriffen werden elektronisch an Enea übermittelt.



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