Transportbonus von 60 Euro ab April einsatzbereit. So melden Sie sich an

Transportbonus von 60 Euro ab April einsatzbereit So melden Sie


„Nachdem wir die hoffentlich bald eintreffende Genehmigung des Rechnungshofs erhalten haben, wird die Plattform des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik aktiviert, um den „ÖPNV-Bonus“ zu beantragen, der daher angemessenerweise bereits im April fällig wird und es wird dazu beitragen, den vielen Bürgern, die darauf warten, konkrete Unterstützung zukommen zu lassen“. Dies wurde von Arbeitsministerin Marina Calderone in Bezug auf den ÖPNV-Bonus in einer Antwort in der Fragestunde erklärt. Die Maßnahme, erklärte er, „stellt eine Unterstützung für Bürger dar, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, die über einen beim Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik eingerichteten Fonds ausgezahlt werden. Es handelt sich also um eine konkrete Hilfe, die die Regierung denjenigen zusichern wollte, die in die untersten Einkommensschichten fallen.“

Zugriff auf das Portal über Spid oder Cie

Die Leistung wird aus einem beim Ministerium für Arbeit und Soziales eingerichteten Fonds mit einer Dotierung von 100 Millionen Euro finanziert und richtet sich an natürliche Personen, die im Jahr 2022 ein Gesamteinkommen von nicht mehr als 20.000 Euro erzielt haben. Um die Erleichterung zu erhalten, müssen die Berechtigten, erinnert sich der Minister, „einen Antrag auf der Website stellen www.bonustrasporti.lavoro.gov.it durch Anmeldung und Registrierung auf dem speziellen Portal des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik über Spid oder den elektronischen Personalausweis (Cie).

Nur ein Abonnement verfügbar

Der Bonus kann für sich selbst oder für einen steuerlich unterhaltsberechtigten minderjährigen Begünstigten beantragt werden und besteht aus einem Beitrag (maximal 60 Euro) für den Kauf eines einzelnen Abonnements, jährlich, monatlich oder bezogen auf mehrere Monate, für lokal , regionale und überregionale öffentliche Verkehrsdienste oder für nationale Schienenverkehrsdienste (ausgenommen sind Dienste der ersten Klasse und ähnliche Dienste)“.

Der Bonus, der innerhalb des Kalendermonats der Ausgabe verwendet werden muss, weist darauf hin, dass „er persönlich und nicht übertragbar ist und kein steuerpflichtiges Einkommen darstellt, außerdem ist er für die Zwecke der Berechnung des Werts für den ISEE-Indikator nicht relevant“.

Kredit ausgestellt durch einen Identifikationscode

Das Portal wird das Guthaben unter Verwendung eines eindeutigen Identifikationscodes ausgeben und es wird möglich sein, es bei nur einem Anbieter öffentlicher Verkehrsdienste auszugeben, der bei der Registrierung auf der digitalen Plattform ausgewählt werden kann.



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