Therapien, die versuchen, die sexuelle Orientierung von LGBTQI+-Personen zu ändern, sind nun strafbar

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Konversionstherapien, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung von LGBTQI+-Personen zu ändern, werden bald zu einer Straftat. Das Repräsentantenhaus hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf dazu verabschiedet. Dies geschah einstimmig, mit Ausnahme einer Enthaltung von Vlaams Belang.

Konversionstherapien sind wirkungslose und manchmal geradezu gefährliche Praktiken wie Psychotherapie, Elektroschocks, Schläge oder „verbessernde Vergewaltigung“. Diese brutalen Praktiken finden hauptsächlich in religiösen oder sektiererischen Umgebungen statt und werden häufig von Familienmitgliedern oder Pseudoprofessionellen durchgeführt. Sie sind nicht nur schädlich für die körperliche und geistige Gesundheit der Opfer, sondern auch stigmatisierend und diskriminierend.

In mehreren europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland, Malta und einigen spanischen Regionen ist die Konversionstherapie bereits verboten. In Belgien gibt es ein solches ausdrückliches Verbot heute nicht. In bestimmten Situationen kann die Praxis mit anderen strafrechtlichen Bestimmungen geahndet werden, beispielsweise mit Körperverletzung oder Vergewaltigung, dies gilt jedoch nicht für alle Formen. Und gerade diese weniger extremen Formen kommen bei uns am häufigsten vor.

Der Entwurf von Staatssekretärin Marie-Colline Leroy (Ecolo) und Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) sieht eine Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zwei Jahren und/oder eine Geldstrafe von 208 bis 2.400 Euro für die Durchführung von Konvertierungspraktiken vor. Ein Richter kann auch ein Berufsverbot von bis zu 5 Jahren verhängen, wenn die Straftat im beruflichen Kontext begangen wurde. Auch der Vorschlag oder die Förderung einer Konversionstherapie kann bestraft werden, ebenso wie Werbung.

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