Telemarketing, die Konsultation von Unternehmen zum Verhaltenskodex ist im Gange

Telemarketing die Konsultation von Unternehmen zum Verhaltenskodex ist im Gange


Wildes Telemarketing wird zunehmend „besonders beobachtet“. Die Anrufe, die wir ständig erhalten, werden doppelt gequetscht, oft unter Verletzung der Datenschutzbestimmungen. Einerseits eher mittelfristig ein Verhaltenskodex für Betreiber; auf der anderen Seite – sofort – die Einführung des Widerspruchsregisters, das potenziell 78 Millionen Mobiltelefonnutzer betreffen wird.

Der Verhaltenskodex

In den letzten Stunden haben die repräsentativen Verbände von Kunden, Call Centern, Telefonverkäufern, Listenanbietern (Asseprim, AssoCall – National Association of Contact Center Outsourcing, Assocontact – National Association of Business Process Outsourcers, Asotelecomunicazioni, Confcommercio, Confindustria, DMA Italia und OIC – Business Observatory und Verbraucher) und die der Verbraucher haben einen Verhaltenskodex für Telemarketing- und Teleselling-Aktivitäten festgelegt. Dies sind Richtlinien zur Unterstützung all jener, die als Kunden oder Anbieter von Direkt- oder Nebenleistungen Telemarketing- und Teleselling-Aktivitäten durchführen. Eine Lösung, die darauf abzielt, die Einhaltung der Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu fördern und verantwortungsbewusstes Verhalten entlang der gesamten Lieferkette zu fördern, auch um das Vertrauen der Menschen in telefonische Werbemaßnahmen zu stärken.

Freiwillige Mitgliedschaft

Die Einhaltung des Verhaltenskodex ist freiwillig und steht allen Personen offen, die Aktivitäten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durchführen, um Waren oder Dienstleistungen über den Telefonkanal an Personen im italienischen Staatsgebiet zu verkaufen und/oder anzubieten.

Konsultation geöffnet bis 9. September

Bevor das Dokument der vorherigen Genehmigung der Garantiebehörde für den Schutz personenbezogener Daten vorgelegt wird, haben die fördernden Verbände das System konsultiert (es endet am 9. September), um Bemerkungen und Vorschläge von interessierten Parteien einzuholen. Danach muss das Dokument gemäß der europäischen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016) dem Garanten zur Genehmigung vorgelegt werden.

Das neue Widerspruchsregister

In der Zwischenzeit werden ab Mittwoch, dem 27. Juli, die Verfahren zur Registrierung im neuen Widerspruchsregister genauer aktiviert, um die Belästigung des Telefonmarketings zu bekämpfen. Das neue Register ersetzt das derzeitige, das durch den Präsidialerlass 178/2010 geregelt ist. Neben Festnetznummern aus öffentlichen Verzeichnissen und Postanschriften (die ggf. bereits im aktuellen Register erscheinen) können auch Mobilfunknummern registriert werden. Jeder Nutzer kann beim Registerbetreiber beantragen, dass seine Rufnummer oder die entsprechende Postanschrift im Register eingetragen wird, um der Verarbeitung seiner Daten zu Zwecken des Telemarketings oder der Marktforschung zu widersprechen.



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