Telemarketing, der Schutzschild gegen belästigende Anrufe, kommt für Mobiltelefone an

Telemarketing der Schutzschild gegen belastigende Anrufe kommt fur Mobiltelefone an


Nach 4 Jahren Wartezeit kann der Countdown beginnen, um unerwünschte kommerzielle Anrufe auf Mobiltelefone zu stoppen, selbst wenn die Nummer nicht von einem Operator, sondern von einer Software gewählt wird. Der neue wird im Juli in weniger als 4 Monaten sein Debüt geben Öffentliches Widerspruchsregister, bei dem nicht nur, wie bereits im derzeitigen Register, Festnetznummern aus öffentlichen Verzeichnissen und Postanschriften, sondern auch Mobiltelefonnummern und „reservierte“ Festnetznummern registriert werden können. Dies ist in der Verordnung (Präsidialerlass 26/2022) vorgesehen, die am 29. März im „Amtsblatt“ veröffentlicht wurde und seit übermorgen, dem 13. April, in Kraft ist und das Gesetz 5 von 2018 umsetzt.

Genug von Telefonanrufen, die entweder von einem Operator oder über automatisierte Systeme getätigt werden (dies ist eine durch das Gesetzesdekret 139/2021 eingeführte Neuheit), und von Papierpost, die Werbe- oder Direktverkaufsmaterial, Marktforschung oder Kommunikation übermittelt. Es ist „aggressives“ Telefonmarketing, das das neue System nun eindämmen soll.

Frist 27. Juli

Die neuen Regeln stehen am Ende eines langen und schwierigen Weges. Das Gesetz von 2018 sah einen Erlass der Verordnung innerhalb von 90 Tagen vor, der Ministerrat gab jedoch erst im Januar, 2 Jahre nach der Vorprüfung, grünes Licht.

Die Verordnung sieht nun enge Schritte vor, um das neue Register zu erstellen. Die erste ist die öffentliche Konsultation der wichtigsten Betreiber: Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat sie am 5. April gestartet und endet am 6. Mai. Auch die Verbraucherverbände müssen bis Ende des Monats angehört werden.

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Eine weitere wichtige Frist ist auf 60 Tage nach Veröffentlichung der Verordnung festgelegt: Bis zum 28. Mai muss das Ministerium festlegen, wie die Telefonisten dem Register der Einsprüche die Festnetznummern mitteilen, die sie haben, aber nicht in den öffentlichen Listen enthalten sind. Schließlich müssen die technischen Verfahren für die Eintragung in das Register und für seine Abfrage durch die Betreiber bis zum 27. Juli aktiviert werden. Eine Frist, die eingehalten werden muss, auch weil die Verordnung festlegt, dass die Verordnung von 2010, die das derzeitige Register regelt, zum 31. Juli aufgehoben wird.



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