Die Neuregelung der Bußgelder für Telefongesellschaften im Zusammenhang mit der 28-Tage-Abrechnung erfolgte nach der Entscheidung des Staatsrates
Nach der Entscheidung des Staatsrates kam es zu einer Neuregelung der Bußgelder für Telefongesellschaften wegen der 28-Tage-Abrechnung. Nach einem langen Gerichtsverfahren hatte der Verwaltungsrichter zwar den von der Behörde festgestellten Verstoß festgestellt, die auf die verhängte Sanktion beschränkte Bestimmung jedoch unter teilweiser Anerkennung der Berufungen der Unternehmen aufgehoben. Fastweb, so lesen wir im heute veröffentlichten Antitrust-Bulletin, wird daher mit einer Geldstrafe von 12,69 Millionen Euro von 14,7 Millionen Euro belegt. Die Geldbuße von Telecom Italia wurde auf 100,67 Millionen statt 114,39 Millionen festgesetzt; das von Vodafone Italia in 52,77 Millionen von 59,97 Millionen und das von Wind Tre in 36,37 Millionen von 38,97 Millionen.