Einen eigenen Status erhielten Tagesmütter erst im Jahr 2003, so dass die Jahre, die sie davor gearbeitet haben, bei der Rentenberechnung nicht mitgezählt werden und sie keinen Anspruch auf eine Mindestrente hatten.
Von nun an werden die Jahre nach 2003 stärker in die Rentenberechnung einfließen, damit diese Tagesmütter trotzdem eine bessere Rente erhalten. Konkret werden die nach 2003 gearbeiteten Jahre mit einem Koeffizienten multipliziert.
„Tagesmütter spielen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft“, sagt CD&V-Abgeordnete und Initiatorin Nahima Lanjri. „Sie sorgen dafür, dass Eltern Familie und Beruf vereinbaren können. Kinderbetreuung trägt auch zu den emotionalen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten der Kinder bei. Sie verdienen daher unsere Wertschätzung und Unterstützung.“