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Orangefarbenes Licht für Mehrwertsteuer auf Abriss und Wiederaufbau: Staatsrat hat ernsthafte Zweifel an der neuen Regelung
Müssen ab 2024 beim Abriss und Umbau eines Einfamilienhauses (mit maximal 200 m² Wohnfläche) nur noch 6 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt werden? Und 21 Prozent beim Abriss und Neubau einer Wohnung…