Am liebsten wäre er im Bett seines römischen Hauses gestorben. Und sie hatte einen entsprechenden Antrag bei der ASL gestellt, wurde aber abgelehnt: Sie war nicht auf lebenserhaltende Behandlungen angewiesen, nicht in ausreichendem Maße. Daher konnte er seinen Wunsch nur durch die Selbstverabreichung des tödlichen Medikaments in einer Schweizer Klinik respektieren. Mit ihr, ihrem Sohn