Die durch das Haushaltsgesetz eingeführte Änderung sieht eine Erhöhung der Vergütung für den zweiten Monat des Elternurlaubs vor. Lediglich für das Jahr 2024 wird der Freibetrag auf 80 % erhöht. Ab 2025 beträgt er 60 % des Gehalts (bis letztes Jahr waren es jedoch 30 %…)