Das Fenster zur Beantragung des nicht rückzahlbaren Beitrags für Baumaßnahmen mit einem Selbstbehalt von 90 % öffnet sich heute, Montag, 2. Oktober, für Ausgaben, die vom 1. Januar bis 31. Oktober dieses Jahres für als Erstwohnsitz genutzte Immobilien und Gemeinschaftsräume der Eigentumswohnung anfallen. Hierbei handelt es sich um den Beitrag, der den Eigentümern (oder Inhabern anderer Genussrechte) vorbehalten ist, deren Einkommen nicht übersteigt 15 Tausend Euro, eingeführt durch den Hilfsquartalerlass in Bezug auf 10 % der nicht subventionierten Ausgaben. Das Fenster zum Absenden einer Anfrage wird am 31. Oktober geschlossen. Der Antrag muss online im reservierten Bereich der Website der Agentur direkt vom Antragsteller oder über einen Vermittler gestellt werden.
Die Begünstigten
Die Leistung ist natürlichen Personen vorbehalten, die im Jahr 2022 über ein Referenzeinkommen verfügten, das auf der Grundlage der durch das Quater-Beihilfedekret eingeführten Kriterien berechnet wurde und 15.000 Euro nicht überstieg. Inhaber von Eigentumsrechten (oder dinglichen Genussrechten) auf dem Grundstück, auf dem bauliche Eingriffe vorgenommen wurden, für die der Abzug von 90 % gilt. Darüber hinaus muss die von den Eingriffen betroffene Immobilieneinheit als Hauptwohnsitz des Antragstellers genutzt werden. Zu den Begünstigten der Entschädigung zählen auch die Erben, die aufgrund der vom Verstorbenen unterstützten Interventionen materiellen und direkten Besitz an der Immobilie behalten.
So bewerben Sie sich
Der Antrag kann auch über einen zur Einsichtnahme beim Steuerpflichtigen befugten Vermittler gestellt werden, ausschließlich über das Internet durch ein Verfahren, das im reservierten Bereich der Website der Revenue Agency verfügbar sein wird. Im Antragsformular muss der Antragsteller erklären, dass er die Voraussetzungen für die Beitragsleistung erfüllt und unter anderem seine Steuernummer (bzw. die des Verstorbenen im Falle eines Erben) und die IBAN seines jetzigen Erben angeben Konto. Nach Einreichung des Antrags wird eine erste Empfangsbestätigung ausgestellt, die mitteilt, dass der Antrag angenommen wurde, gefolgt von einer Mitteilung über das Ergebnis des Antrags.
Die Höhe des Beitrags
Bemessungsgrundlage für die Höhe des Zuschusses ist der vom Antragsteller verbleibende Ausgabenbetrag von maximal förderfähigen Ausgaben in Höhe von 96.000 Euro. Die Höhe des beantragten Beitrags wird daher gleich sein 10 % der förderfähigen Aufwendungen des Antragstellers bis zu einem Höchstbetrag von 9.600 Euro. Die Höhe des gewährten Bonus wird auf der Grundlage der Anzahl der eingereichten Bewerbungen bestimmt: Die finanziellen Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro (Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 176/2022) werden tatsächlich auf der Grundlage der Anzahl der eingereichten Bewerbungen aufgeteilt prozentuales Verhältnis zwischen der Menge der verfügbaren Ressourcen und der Gesamthöhe der beantragten Beiträge. Der Verteilungsprozentsatz wird bis zum 30. November 2023 mit einer anschließenden Festlegung durch den Direktor der Agentur der Einnahmen mitgeteilt.