Superbonus 110%, die Poste-Plattform startet neu, aber die Anforderungen für Schecks steigen

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Die Plattform Poste Italiane wird für den Kauf von Steuergutschriften in Verbindung mit dem 110 % Superbonus und anderen Bauprämien neu gestartet. Die Kaufverfahren, die im Februar nach den behördlichen Eingriffen, die die Anzahl der Überweisungen dieser Gutschriften begrenzt hatten, ausgesetzt worden waren, wurden am Morgen des 7. März wieder aufgenommen, wie der CEO von Poste, Matteo Del Fante, am 28. Februar im Anschluss daran ankündigte ein außerordentlicher Vorstand, der die Angelegenheit geprüft hatte.

Sie wird nach den Korrekturen des Gesetzesdekrets wieder aufgenommen

Die Wiederaufnahme der Aktivitäten war nach den Korrekturen möglich, die bei der Überweisungsgrenze eingeführt wurden (jetzt sind zwischen Finanz- und Versicherungsvermittlern maximal drei zulässig) und nach den Auslegungsrichtlinien, die Betreibern wie Poste die Möglichkeit gegeben haben, weiterhin davon zu profitieren die Möglichkeit, trotz der Pfändungen und Betrügereien Steuergutschriften für einen Zeitraum von 5 Jahren zu nutzen, sofern der Kauf in gutem Glauben erfolgte. In dem auf der Website von Poste Italiane veröffentlichten Hinweis (durch Klicken auf das Symbol „Bürgerdienste“ und dann auf den Punkt „Steuervergünstigungen und Überweisungen“) wird erklärt, dass „Poste Italiane ab dem 7. März 2022 die Plattform für reaktivieren wird Kauf von Steuergutschriften nach der Veröffentlichung des neuesten Gesetzesdekrets zur Änderung der Umlaufregelung von Steuergutschriften im Amtsblatt „. Die vorübergehende Aussetzung, so wird klargestellt, „war notwendig, um die Verfahren zur Überprüfung, Verarbeitung und zum Erwerb von Praktiken entsprechend der Abfolge mehrerer gesetzgeberischer Eingriffe zu diesem Thema anzupassen.“ Ab dem 7. März wird „Poste Italiane daher den Kauf von die Forderungen von “, die nur von den Subjekten auferlegt werden, die die damit verbundenen Gebühren direkt getragen haben (die sogenannten ersten Überweisungen) Poste Italiane wird den Kauf der Steuergutschriften erst nach ihrer Bereitschaft zur Überweisung auf der von der Agentur der Einnahmen bereitgestellten Plattform bewerten „.

Die vorzulegenden Dokumente gehen von 3 bis 6

Nach der Verschärfung der Kontrollen zur Betrugsvermeidung fordert Poste Italiane nun zusätzliche Dokumente an, um auf die Zuweisung der Steuergutschrift zugreifen zu können, verglichen mit dem, was bis Februar vorgesehen war. Insbesondere gibt es drei zusätzliche Dokumente: 1) eine Kopie der Zahlungsüberweisungen, aus der der Grund der Zahlung, die Steuernummer der Person, die vom Abzug profitiert, und die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Person, zu deren Gunsten die Überweisung erfolgt, hervorgehen gemacht ist. Und noch einmal: 2) eine Kopie eines Dokuments, das das Eigentums- oder Nutzungsrecht an dem Grundstück bescheinigt, auf dem die Arbeiten durchgeführt wurden, auf die sich die Steuergutschrift bezieht, die an Poste Italiane übertragen werden soll (wie die historische Katastervermessung für Eigentum, Pachtvertrag oder Darlehen zur Nutzung zum Vergnügen). 3) Eine Kopie der Dokumentation, die das Einkommen oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers der Abtretung der Steuergutschrift unter Bezugnahme auf die Kosten der geleisteten Arbeit nachweist (z. B. für natürliche Personen, Gehaltsabrechnung oder Steuererklärung des letzten Jahres; für juristische Personen letztes genehmigtes Budget oder letzte eingereichte Steuererklärung).

Die anderen angeforderten Informationen

Diese Informationen werden zu den anderen hinzugefügt, die bereits in der Vergangenheit angefordert wurden, nämlich: Kopie der Bescheinigung über die durchgeführten Arbeiten, auf die sich die Steuergutschrift bezieht. Kopie des „Mitteilungsformulars der Option zur Übertragung der Steuergutschrift“, das der Steuervermittler an die Agentur der Einnahmen sendet, mit entsprechender Quittung, die von dieser ausgestellt wird. Kopie einer Erklärung desselben Finanzintermediärs, ausschließlich in dem Formular, das dem Vorschlagenden unter einem bestimmten Link innerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs zur Verfügung gestellt wird, in dem der Steuerintermediär bestätigt, dass das oben genannte „Kommunikationsformular“ mit dem gesendeten übereinstimmt ihn an das Finanzamt.

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