Strom- und Gasrechnungen: Von unerbetenen Verträgen bis zu aggressiven Callcentern, wie Sie sich wehren

Strom und Gasrechnungen Von unerbetenen Vertraegen bis zu aggressiven Callcentern


Auf Strom- und Gasrechnungen entfesselt sich seit einiger Zeit der Ansturm von Callcentern und Tür-zu-Tür-Betreibern, die mit neuen Angeboten weitere Nutzerschichten für sich gewinnen sollen. Doch diese Recherchen verwandeln sich in einen sehr aggressiven Druck, gegen den die Behörde für Energie, Netze und Umwelt und das Kartellamt kürzlich eine Allianz gebildet haben, um den Nutzern mit einer Ad-hoc-Kampagne „Verteidigen Sie sich so“ zu helfen, ihre Rechte vor allem zu kennen B. beim Umgang mit unerwünschten Anrufen und bei der Freischaltung von unerwünschten Verträgen. Hier also ein agiles Vademecum in zehn Fragen und Antworten, um sich gegen die unangenehmsten Situationen zu wehren.

1) Was kann ich verlangen, wenn mir ein neuer Vertrag vorgelegt wird?

Der Benutzer hat das Recht, alle nützlichen Informationen zu erhalten, die Sie benötigen, um die Eigenschaften des Angebots genau zu verstehen. Bei Strom und Gas muss Ihnen der Verkäufer zusätzlich das Vergleichsblatt und das Übersichtsblatt zur Verfügung stellen, um den Vertragsinhalt übersichtlich und übersichtlich darzustellen.

2) Kann ich eine Kopie des mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrages haben?

Absolut ja. Der Nutzer hat das Recht, eine Kopie des mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrages zu erhalten. Die Kopie des Vertrages und die Bestätigung Ihrer Einwilligung sind erforderlich, um Ihre Rechte an jedem Ort geltend zu machen. Die telefonisch abgeschlossenen Verträge gehören zu den „außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen“ und aus diesem Grund können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

3) Kann ich es mir noch einmal überlegen, nachdem der Vertrag angenommen wurde?

Bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen haben Sie das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Mitteilung Ihres Rücktrittswillens per Einschreiben mit Rückschein oder mit beglaubigtem Widerruf vom Vertrag zurückzutreten E-Mail an den Lieferanten. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen gem. 52 des Verbrauchergesetzes.

4) Wann kann eine Geschäftspraxis als aggressiv angesehen werden?

Als aggressive Geschäftspraxis gilt eine Geschäftspraxis, die durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung die Wahl- oder Verhaltensfreiheit des Durchschnittsverbrauchers erheblich einschränken und ihn daher zu einer anderen wirtschaftlichen Entscheidung veranlassen kann sonst genommen haben. Wiederholte und unaufgeforderte kommerzielle Anfragen per Telefon sind beispielsweise aggressive Geschäftspraktiken, ebenso wie das Prahlen mit der bevorstehenden Unterbrechung einer Lieferung oder dem Ablauf eines Angebots, um den Verbraucher zum Abschluss eines neuen Vertrages zu bewegen.



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