Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu Spionage und ausländischer Einmischung stammen aus der Zeit zwischen dem Ende des Ersten Weltkriegs (1918) und dem Ende des Zweiten Weltkriegs (1945). Streng genommen sind einige Tatbestände daher nicht einmal strafbar, da es sich beispielsweise um „Kriegszeit“ oder „den Feind“ handelt, während sich Belgien seit 1945 nicht mehr im Kriegszustand befindet. Aufgrund der Präsenz der europäischen Institutionen und des NATO-Hauptquartiers kommt es in unserem Land jedoch zu einer erheblichen Spionage.
Ausländische Spione werden heute in der Regel auf diplomatischem Weg aus dem Land abgeschoben, was jedoch viel Zeit und umfangreiche Ermittlungen erfordert. Darüber hinaus stammen viele Informationen von Geheimdiensten und müssen häufig vertraulich bleiben, sodass sie nicht immer vom Gericht genutzt werden können
Die Reformen können nicht rückwirkend auf aktuelle Fälle angewendet werden
Für Spionage sollen demnächst Strafen von bis zu 10 Jahren und für ausländische Einmischung von bis zu 5 Jahren verhängt werden, wobei diese Haftstrafen bei Vorliegen erschwerender Umstände auch höher ausfallen könnten. Eine neue Bestimmung macht außerdem die Einmischung einer ausländischen Macht in die belgische Entscheidungsfindung zu einer strafbaren Handlung.
Die Anpassungen des Spionagegesetzes waren zunächst im Entwurf des neuen Strafgesetzbuches der Justizministerin enthalten, dem der Ministerrat der Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr zugestimmt hatte. Sie wurden jedoch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und früher dem Parlament vorgelegt, damit sie schneller in Kraft treten können. Auf aktuelle Fälle wie den Fall um den für China tätigen ehemaligen flämischen Politiker Frank Creyelman lassen sich die Reformen jedenfalls nicht rückwirkend anwenden.
SEHEN. Acht neue Akten zu Politikern, die Spionage oder Extremismus betreiben