„In der Vergangenheit war es nicht ungewöhnlich, dass in einem zivilrechtlichen Scheidungsverfahren ein technischer Berater vom Richter ernannt wurde und die Frau, die Opfer von Gewalt geworden war, aufgefordert wurde, an Interviews mit dem Berater, aber auch mit dem Mann, den er möglicherweise hatte, teilzunehmen war der Missetäter, der Täter. Mit dem Dialog zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Zivilgericht wird all dies nun nicht mehr passieren.“ Laura Vaccaro, ehemalige Staatsanwältin für Minderjährige in Caltanissetta, jetzt stellvertretende Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Palermo, Koordinatorin der IV-Abteilung, die sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt, häuslicher Gewalt und schutzbedürftigen Gruppen befasst, interveniert zu einem der innovativsten Punkte der Cartabia Reform der Ziviljustiz; Durch das Gesetzesdekret 149/2022 wurden in die Zivilprozessordnung tatsächlich Regeln für Verfahren im Zusammenhang mit Familien und Minderjährigen (beginnend mit Trennungen und Scheidungen) aufgenommen, in denen familiärer Missbrauch oder häusliche oder geschlechtsspezifische Gewalt angezeigt wird.
Es wird unter anderem erwartet, dass der Richter, dem die Berufung vorgelegt wird, die Staatsanwaltschaft und andere zuständige Behörden um Auskunft über das Bestehen von Verfahren wegen Missbrauchs oder Gewalt und der Übermittlung von Dokumenten bittet, die nicht der Geheimhaltung unterliegen. Der Staatsanwalt muss innerhalb von 15 Tagen Maßnahmen ergreifen. Darüber hinaus kann der Richter die Verfahrensdauer um bis zur Hälfte verkürzen und muss das Opfer schützen, wobei er auch die gleichzeitige Anwesenheit der Parteien in der Anhörung (wo sie nicht verpflichtet sind) und während der Ermittlungen des möglichen Opfers vermeidet zum technischen Berater ernannt.
Dies ist ein Bereich, in dem die Staatsanwaltschaft von Palermo bereits vor dem Eingreifen des Gesetzgebers mit einer Praxis begonnen hatte. Ziel ist es, den Opfern einen doppelten Schaden zu ersparen: neben der Gewalt auch das Leid, dem Täter in einem Scheidungsfall gegenübertreten zu müssen.
Hinzu kommt das Thema Kinder. Das heißt, es kann sich als entscheidend erweisen, die elterlichen Fähigkeiten zu bewerten oder mit dem Entzug der elterlichen Verantwortung fortzufahren. Die ordentliche Vorsorgevollmacht kann in dieses Verfahren eingreifen, wenn vor Gericht ein Trennungs- oder Scheidungsverfahren anhängig ist.
Heute „muss das Trennungs- und Scheidungsverfahren für das Opfer von Gewalt – so Vaccaro – einen Austausch mit der Staatsanwaltschaft durchlaufen, um den Stand des Verfahrens und die ergriffenen Maßnahmen zu erfahren.“ Ein sehr wichtiger Informationsaustausch zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, damit ein Zivilverfahren nicht unter Missachtung der Tatsache entschieden wird, dass es innerhalb der Familie ein Phänomen der Gewalt gibt.“