Strände, hier ist, was sich ändert und welche Erkenntnisse von der EU kommen könnten

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Gefangen zwischen den Forderungen einer produktiven Kategorie und den strengen Vorgaben Brüssels haben die Mehrheit und die Regierung auf die traditionellste Lösung für Strandkonzessionen zurückgegriffen: eine erhebliche neue Verzögerung. Eine Wahl, die Italien jedoch neuen Streitigkeiten der Europäischen Kommission aussetzt.

Die beiden Verweise: Überwachung und Ausschreibungen

Mit einer kombinierten Bestimmung von drei Änderungen des Milleproroghe-Dekrets – von den Berichterstattern Alberto Balboni (FdI) und Dario Damiani (FI), von Forza Italia (Erstunterzeichner Ronzulli) und von der Lega (Marti) – haben die Kommissionen für Haushalt und konstitutionelle Angelegenheiten der Der Senat hat einer weiteren einjährigen Verlängerung der bestehenden Vergünstigungen zugestimmt, also bis zum 31.12.2024, ein Termin, der für Kommunen mit einem laufenden Rechtsstreit oder „objektiven Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Verfahrens selbst“ auf den 31.12.2025 verschoben werden kann “ . Gleichzeitig wurde die Frist für die Annahme des „Informationssystems zur Ermittlung der Konzessionen öffentlicher Güter“ (alle und nicht nur die Strände) praktisch um fünf Monate verlängert, von Ende Februar bis Ende Juli der notwendige Schritt für ein aktualisiertes Mapping. Aber das ist nicht genug. Denn darüber hinaus steht fest, dass die Kommunen bis zur Verabschiedung des Gesetzesdekrets, das die Grundsätze der neuen Ausschreibungen festlegen muss, auf keinen Fall Ausschreibungen für die Vergabe erstellen können.

Bestätigung

Andererseits wird eine weitere entscheidende Frist nicht berührt, die der Delegation an die Regierung, die innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes (also Ende Februar) auszuüben ist, um eine oder mehrere neu zu ordnen und zu vereinfachen Gesetzesdekrete zur Regulierung der Strandkonzessionen .

Der Zusammenstoß mit Brüssel

Insgesamt stellt das „Milleproroghe“-Paket im Gegensatz zum Urteil des Staatsrates, der die endgültige Frist ausnahmslos auf den 31. Dezember 2023 festgesetzt hatte, einen deutlichen Rückschlag in Bezug auf die Ausgestaltung des Wettbewerbsrechts dar. Das Vertragsverletzungsverfahren erscheint daher aussichtslos bis März. Die Wachsamkeit der Europäischen Kommission hat nie versagt: „Wir verfolgen sehr genau“, hatte eine Quelle in Brüssel Ende Januar die „jüngsten Diskussionen über die Reform des Wettbewerbsrechts und auch die möglichen Auswirkungen“ für die „ Badeermäßigung“. Und auf der anderen Seite Brüssel. bei einem wenige Tage zuvor abgehaltenen Treffen zwischen Europaminister Raffaele Fitto und Binnenmarktkommissar Thierry Breton hatte er deutlich gemacht, dass er bei der Ausschreibung der Anlagen keine Kompromisse eingehen werde.

Santanchè: Wir werden strukturell das Richtige tun, keine Erweiterungen mehr

„Jetzt haben sie diese Verlängerung, Minister Fitto wird nach Europa gehen und wir werden sehen, was wir tun können, aber alle sind sich sicher, dass wir mit ihnen zusammen sind, mit den 30.000 Strandunternehmen, die oft Familien sind.“ So mischt sich Tourismusministerin Daniela Santanchè in das Tauziehen mit Europa um die Konzessionsfrage ein. Auch nach dem grünen Licht des Senats für die einjährige Verlängerung der Strandkonzessionen – die Santanchè als „Verschnaufpause“ für den Sektor betrachtet – fordert Brüssel weiterhin transparente, unparteiische und offene Verfahren. „Wir werden das Richtige tun und zwar strukturell, weil es nicht mehr möglich ist, durch Verlängerungen voranzukommen, das System nicht stabil ist, es keine Investitionen gibt und alle in eine prekäre Situation geraten“, schließt Minister Santanchè .



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