Steuerrichter, im Entwurf des Pnrr-Dekrets die Regeln des ersten Wettbewerbs

Steuerrichter im Entwurf des Pnrr Dekrets die Regeln des ersten Wettbewerbs

Schriftlicher Test. Zur schriftlichen Prüfung werden Bewerber zugelassen, die dem Dreifachen der zur Auswahl stehenden Plätze entsprechen. Zu den schriftlichen Prüfungen wird jedoch zugelassen, wer die gleiche Punktzahl wie der zuletzt zugelassene Kandidat erreicht hat. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei am Wettbewerbstag ausgelosten Arbeiten zu den Themen Zivilrecht, Steuerrecht und Verfassen eines Steuervorbescheids. Der Test wird aus Sechzigsteln bewertet. Zur mündlichen Prüfung werden Bewerber zugelassen, die mindestens sechsunddreißig von sechzig Punkten erreichen.

Mündliche Prüfung. Für die mündliche Prüfung bleiben die Bestimmungen von Artikel 4 Absätze 4 und 5 des Gesetzesdekrets Nr. 31. Dezember 1992 gültig. 545: Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht; Zivilrecht und Zivilprozessrecht; Strafrecht; Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht; Handelsrecht; Recht der Europäischen Union; Unternehmensbuchhaltung und Budgetierung; Elemente der juristischen IT; Vorstellungsgespräch in einer Fremdsprache, die der Kandidat bei seiner Bewerbung für die Teilnahme am Wettbewerb angegeben hat und die aus den folgenden Sprachen ausgewählt werden kann: Englisch, Spanisch, Französisch und Deutsch.

Befreiung von der Vorprüfung

Von der Vorprüfung ausgenommen und zur schriftlichen Prüfung zugelassen sind: ehrenamtliche Steuerrichter im Einzelamt; einfache, militärische, Verwaltungs- und Rechnungsrichter; Staatsanwälte und Rechtsanwälte; behinderte Kandidaten mit einem Prozentsatz der Behinderung von achtzig Prozent oder mehr, basierend auf Artikel 20, Absatz 2-bis, des Gesetzes Nr. 5, Februar 1992. 104.

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