Der Prozess im Parlament zum Delegationsentwurf zur Steuerreform wird mit dem Eintreffen der Änderungsanträge fortgesetzt. Im Finanzausschuss der Kammer liegen über 600 Änderungsvorschläge der Parteien vor. Im Paket der Liga („gesunder Menschenverstand“-Vorschläge des Vorsitzenden Matteo Salvini) reichen sie von der Abschaffung des Superstempels über die Ausweitung der Mini-Flat-Tax bis hin zu Personengesellschaften und verbundenen Unternehmen mit unter 35 Jahren, von der Erweiterung der Verwendung von F24 als einziges Zahlungsmittel für Steuern, Gebühren oder Beiträge an öffentliche Einrichtungen zur Abschaffung der Tobin-Steuer. Ab Iv ein Vorschlag, der aktueller denn je ist: die ermäßigte Mehrwertsteuer auch auf Maßnahmen auszuweiten, die das Gebiet vor Erdrutschen und Überschwemmungen schützen.
Mini-Flat Tax für professionelle Unternehmen unter 35
Eine Novelle der Liga sieht die Ausweitung der Mini-Flat-Tax für Selbstständige auch auf Berufsverbände und Berufsunternehmen mit unter 35-Jährigen vor. Insbesondere ist die Ausweitung der Pauschalregelung „auf Berufsverbände, Berufsgenossenschaften, Personengesellschaften und Familienunternehmen, bestehend aus höchstens drei Berufstätigen im Alter von höchstens 35 Jahren, die reglementierte Berufe ausüben und der ministeriellen Kontrolle unterliegen und deren Einkünfte oder Einzelvergütungen nicht mehr als 85.000 Euro pro Jahr betragen.
F24 als einziges Zahlungsmittel
Das Änderungspaket der Lega umfasst auch die Verwendung des F24-Modells als einheitliches Zahlungsmittel für alle Zahlungen, von Steuern (national und lokal) über Sozialversicherungsbeiträge und damit verbundene Zinsen, von Strafen bis hin zu jeder Zahlung an öffentliche Verwaltungen. „Jedes andere Zahlungsmodell wird daher aufgehoben“, heißt es in der vorgeschlagenen Änderung, die festlegt, dass das F24-Modell „von allen Steuerpflichtigen, Inhabern und Nichtinhabern einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, als Ersatz für Einzahlungsscheine per Post“ verwendet werden kann.
Abschaffung der Tobin-Steuer
Auch Eingriffe in die Tobin-Steuer, die Steuer auf Finanztransaktionen, sind geplant. In einem Änderungsantrag wird seine Abschaffung vorgeschlagen und erklärt, dass „im Laufe der Jahre bescheidene Einnahmen erzielt und gleichzeitig die Liquidität der Finanzmärkte verringert wurde“. Ein zweiter Änderungsvorschlag sieht den Ausschluss von der Steuer für „Eigentumsübertragungen von Aktien vor, die auf geregelten Märkten oder multilateralen Handelssystemen gehandelt werden und von Unternehmen ausgegeben werden, deren durchschnittliche Kapitalisierung im Monat November des Jahres vor dem Jahr liegt, in dem die Eigentumsübertragung stattfindet.“ weniger als 1 Milliarde Euro“.
IV: Reduzierte Mehrwertsteuer für Anti-Instabilitätsarbeiten
Eine von Azione-Italia viva vorgeschlagene Änderung sieht vor, „die Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit Eingriffen, die das Gebiet vor Erdrutschen und Überschwemmungen schützen sollen, an die subventionierte Mehrwertsteuer für den Bau von Arbeiten zur Beseitigung architektonischer Hindernisse anzupassen, die heute bei 4 % liegt“.