Steuerbesuche, hier sind die neuen Zeitfenster für Beamte im Krankenstand

Steuerbesuche hier sind die neuen Zeitfenster fuer Beamte im Krankenstand


Angestellte des öffentlichen Dienstes, die krankgeschrieben sind, können das erhalten Steuerbesuche täglich von 10 bis 12 Uhr und von 17 bis 19 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen). Die erforderliche stündliche Verfügbarkeit sinkt daher: Vor es dauerte sieben Stunden, von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr; jetzt sind es vier Stunden geworden, wie es bereits passiert für Beschäftigte im Privatsektor. Dies wurde vom INPS in einer aktuellen Mitteilung klargestellt (Nummer 4640 vom 22. Dezember).

Das Urteil der TAR Latium

Die Aufklärung durch den Sozialversicherungsträger erfolgt nach a Urteil der TAR Latium (16305/2023, veröffentlicht am 3. November 2023). Das Landesverwaltungsgericht hob den Antrag auf auseinander des Dekrets 206 vom 17. Oktober 2017 des Ministers für Vereinfachung und öffentliche Verwaltung, Bestimmung Umsetzung der Madia-Reformin dem Teil, in dem es vorgesehen war, dass „im Falle einer krankheitsbedingten Abwesenheit die Verfügbarkeitsfenster der Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung nach folgenden Zeiten festgelegt werden: von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr. Die Erreichbarkeitspflicht besteht auch an arbeitsfreien Tagen und Feiertagen.“

Die Ungleichheit zwischen öffentlicher und privater Verfügbarkeit bei den Erreichbarkeitszeiten ist verfassungswidrig

Im Wesentlichen hat das Verwaltungsgericht der Region Latium entschieden Die Ungleichheit ist verfassungswidrig zwischen den Zeitfenstern der Verfügbarkeit während der Krankheitszeit für öffentliche und private Angestellte. Daher die Aufhebung dieses Schritts und die daraus resultierende Klarstellung durch das INPS mit „den notwendigen betrieblichen Indikationen für die Durchführung medizinisch-rechtlicher Kontrollen zu Hause“.

Die neuen Zeiten für Steuerbesuche

Darauf warte ich Die Regierung erlässt ein neues Ministerialdekret oder erlässt ein neues Urteil, mit dem die Schlussfolgerungen der TAR Latium geändert werden. Das INPS erklärt, dass für öffentliche Bedienstete – bis zu neuen Bestimmungen – am nächsten Tag ärztliche Untersuchungen zu Hause durchgeführt werden müssen Öffnungszeiten: täglich von 10 bis 12 Uhr und von 17 bis 19 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen). Daher beträgt die Zeitspanne auch für Beamte im öffentlichen Dienst vier Stunden.



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