Staatsrat kritisch gegenüber Plänen der Regierung für eine übermäßige Gewinnbesteuerung von Energieunternehmen

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Der Staatsrat ist auf zwei Ebenen kritisch. Die Rahmenbedingungen für die Überschusssteuer sind auf europäischer Ebene vereinbart, die Bundesregierung will aber noch weiter gehen. Das ist erlaubt, aber laut Staatsrat nicht ausreichend begründet.

Zweitens gibt es bereits eine überschüssige Gewinnsteuer für den Kernenergiesektor, was schwierig ist, sagt der Staatsrat. Die Bundesregierung argumentiert, dass die neue Überschusssteuer im öffentlichen Interesse liege, begründet aber nicht hinreichend, warum dann nur Energieunternehmen erfasst werden.

„Die Rechnung ist nicht im Müll, aber die Regierung muss zurück zum Reißbrett. Nach geltendem Recht steht den Energieunternehmen der Weg offen, sie vor Gericht anzugreifen“, sagt der Journalist Karel Lattrez.



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