Staatsbürgerschaftseinkommen, wir ändern. Inklusionscheck, Halt für diejenigen, die einen 12-Monats-Job ablehnen

Staatsbuergerschaftseinkommen wir aendern Inklusionscheck Halt fuer diejenigen die einen 12 Monats Job


Auf Wiedersehen zum Staatsbürgerschaftseinkommen, das Ende des Jahres nicht mehr existieren wird. Ab Januar 2024 gibt es erstmals das Inklusionsgeld, das von Familien mit behinderten, minderjährigen oder über 60-Jährigen beantragt werden kann: Die Leistung beträgt bis zu 6.000 Euro im Jahr, 500 Euro im Monat, dazu kommt noch ein Mietbeitrag (für regulär) bis zu 3.360 Euro pro Jahr, 280 pro Monat.

Aber in der neuesten Fassung des Arbeitserlasses kommt etwas Neues: Die Leistung steigt auf 7.560 Euro im Jahr, 630 Euro im Monat (multipliziert mit den Parametern der Äquivalenzskala), wenn die Kernfamilie aus allen über 67 besteht, oder von Personen ab 67 Jahren und anderen Familienmitgliedern, die alle schwer behindert oder nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Für sie sinkt der Mietbeitrag allerdings auf 1.800 Euro im Jahr, 150 im Monat. Die Leistung wird für 18 Monate gezahlt. Nach einer Pause von einem Monat verlängert es sich um weitere 12 Monate.

Ausgesetzter Scheck für Verträge zwischen einem und sechs Monaten

Eine weitere Neuerung im letzten Entwurf des vom Ministerrat am 1. Mai verabschiedeten Gesetzesdekrets ist die neue Definition des Stellenangebots, dessen Ablehnung zum Verlust der Subvention führt. Das Kernfamilienmitglied, das Begünstigter der am Arbeitsplatz aktivierbaren Eingliederungsbeihilfe ist, ist in ganz Italien verpflichtet, einen unbefristeten oder befristeten Vertrag mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten anzunehmen; eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung von mindestens 60 Prozent der Vollzeitbeschäftigung; wenn das Gehalt nicht niedriger ist als der tarifvertraglich festgelegte Mindestlohn. Beträgt die angebotene Vertragslaufzeit weniger als 12 Monate, in jedem Fall jedoch nicht weniger als einen Monat, darf der Arbeitsort nicht weiter als 80 km vom Wohnort entfernt sein. Bei Verträgen mit einer Laufzeit zwischen einem und sechs Monaten wird das Stipendium ausgesetzt.

„Score“ für Kernkomponenten

Der neueste Entwurf des Gesetzesdekrets überarbeitet auch die Äquivalenzskala, auf der die Einkommensvoraussetzung für den Zugang zur Subvention und die endgültige Höhe der Beihilfe parametrisiert werden. In der Praxis handelt es sich um eine jedem Haushaltsmitglied zugeordnete „Punktzahl“, die die anerkannte Einkommensgrenze oder den Wert der Leistung erhöht, je größer die Familie oder je kritischer ihre Situation ist. In der neuesten Version gewinnt das Vorhandensein einer zusätzlichen behinderten oder nicht autarken Komponente (die allein 0,5 Punkte „wert“ ist) an Gewicht.

Die Familien-ISEE-Zugangsschwelle liegt bei 9.360 Euro (in Anlehnung an die des Grundeinkommens).



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