Staatsbürgerschaftseinkommen dem Sonnenuntergang entgegen, hier ist, wer es noch verdient

Staatsbuergerschaftseinkommen dem Sonnenuntergang entgegen hier ist wer es noch verdient


Insgesamt werden rund 229.000 Familien von der Einkommenssperre der Bürger betroffen sein, nachdem sie im Jahr 2023 sieben Monate lang von Ende Juli bis zum Jahresende davon profitiert haben. Sie schließen sich den anderen 159.000 Probanden an, die den Rdc im Juli bereits ausgeschöpft haben

Unterstützung für Ausbildung und Arbeit anstelle des Rdc

Dabei handelt es sich um Familien ohne Minderjährige, Behinderte oder über 60-Jährige. Für alle diese „erwerbsfähigen“ Themen gilt, wenn sie es wünschen, die Unterstützung bei Ausbildung und Beruf. Die neue Intervention richtet sich an ehemalige Empfänger von Staatsbürgerschaftseinkommen, die als erwerbsfähig gelten, im Alter zwischen 18 und 59 Jahren. Sie können sich an die Arbeitsämter wenden und den personalisierten Servicevertrag (PSP) unterzeichnen. Sie werden also zur Arbeit oder zu einer Berufsausbildung geschickt, bei der sie (sofern die Bewerber die Voraussetzungen erfüllen) ab dem 1. September für maximal 12 Monate einen persönlichen Beitrag von 350 Euro pro Monat erhalten können .

Zwischen September und Dezember wurde für 40.000 Familien das Einkommen ausgesetzt

Das INPS geht auf monatlicher Basis (17.317 Familien im September, 12.784 im Oktober, 6.844 im November, 3.863 im Dezember) dazu über, die Zahlung des Staatsbürgerschaftseinkommens für Familien auszusetzen, die nicht die Voraussetzungen erfüllen, um weiterhin von der Maßnahme zu profitieren 2023 über sieben Monatsgehälter hinaus.

Die Voraussetzungen, um weiterhin den Rdc zu erhalten

Um weiterhin von der Unterstützung zu profitieren, ohne dass es zu einer Aussetzung über sieben Monate hinaus kommt, müssen Familien eines der folgenden Mitglieder in ihrer Familie haben: Menschen mit Behinderungen; Minderjährige; Personen, die mindestens sechzig Jahre alt sind; Empfänger, die von Sozialämtern betreut werden, da sie nicht für die Arbeit aktiviert werden können.

Inklusionsbeihilfe ab 1. Januar

Dabei handelt es sich um eine Option, die zum Jahresende ausläuft. Tatsächlich wird ab dem 1. Januar 2024 die Inklusionsbeihilfe (Adi) aktiviert, die speziell für Familien mit behinderten Menschen, Minderjährigen, über 60-Jährigen oder Mitgliedern in benachteiligten Verhältnissen gedacht ist.



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