Staatliche Beihilfen für Großunternehmen: Bei einer Verlagerung außerhalb der EU entfällt die Leistung

Staatliche Beihilfen fuer Grossunternehmen Bei einer Verlagerung ausserhalb der EU

Das Dekret verlängert in Bezug auf große Unternehmen, die staatliche Beihilfen für die Durchführung produktiver Investitionen erhalten, die Dauer des Zeitraums ab dem Datum des Abschlusses der geförderten Initiative, in dem eine mögliche Verlagerung der Tätigkeit stattfinden kann, von fünf auf zehn Jahre Die betreffende Person außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums hat den Verfall der Leistung und die Verhängung einer Sanktion in Höhe des Zwei- bis Vierfachen des erhaltenen Beihilfebetrags zur Folge.



ttn-de-11

Schreibe einen Kommentar