Sommer 2023: neue Regeln zu Rabatten und Kaufempfehlungen während des Ausverkaufs

Sommer 2023 neue Regeln zu Rabatten und Kaufempfehlungen waehrend des


Es sind noch ein paar Tage, aber die Wartezeit ist schon groß. Am 6. Juli startet der Sommerschlussverkauf in ganz Italien. Doch schon am 1. Juli ruft der Verbraucherverband ab Codaconstreten die neuen Maßnahmen zu Rabatten am Saisonende in Kraft, die in dem am 7. März verabschiedeten Gesetzesdekret vorgesehen sind, mit dem die EU-Richtlinie 2019/2161 in italienisches Recht umgesetzt wird. Die neuen Bestimmungen haben die Gesetzgebung zu Rabatten geändert und strengere Regeln für Preistransparenz und Verkäufe auf E-Commerce-Websites eingeführt sowie höhere Strafen bei unlauteren Geschäftspraktiken vorgesehen.

Setzen Sie auf „falsche Rabatte“

Die wichtigste Neuerung betrifft die von Händlern praktizierten „falschen Rabatte“, d. h. die Praxis, den Preis eines Produkts zu erhöhen, bevor beim Verkauf der Rabattsatz angewendet wird. Eine Lösung, erklärt nun der Verbraucherverband, sei mit Inkrafttreten der neuen Regelung nicht mehr umsetzbar: Die neue Gesetzgebung sehe nämlich neben dem prozentualen Rabatt auch die Pflicht zur eindeutigen Angabe des Endverbrauchers vor Preis, außerdem der niedrigste Preis (und nicht mehr der Listenpreis), der für alle Verbraucher in den letzten 30 Tagen galt. Wenn also die Rabatte nach und nach höher werden, wie es während des Ausverkaufs der Fall ist, ist der vorherige Preis anzugeben, der sich auf die 30 Tage vor Beginn des Ausverkaufs bezieht. Wer sich nicht an diese neue Regelung hält, muss mit einem Bußgeld zwischen 516 und 3.098 Euro rechnen. Eine Maßnahme, die dank des neuen Gesetzesdekrets nun nicht nur für physische Geschäfte, sondern auch für Online-Verkäufe und E-Commerce-Plattformen gilt und so eine größere Transparenz für Verbraucher gewährleistet.

Die zehn „Tipps“ zum sicheren Einkaufen

Im Hinblick auf den 6. Juli hat Codacons eine Liste mit zehn Vorsichtsmaßnahmen für Verbraucher erstellt, die „sicher“ einkaufen möchten. Hier sind sie:

1) Bewahren Sie die Quittung immer auf: Es stimmt nicht, dass im Angebot befindliche Artikel nicht umgetauscht werden können. Der Ladenbesitzer ist zum Ersatz der mangelhaften Sache verpflichtet, auch wenn er erklärt, dass die angebotenen Waren nicht umtauschbar sind. Sollte der Umtausch nicht möglich sein, z.B. Da das Produkt nicht mehr erhältlich ist, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung (keinen Gutschein). Sie haben zwei Monate und nicht 7 oder 8 Tage Zeit, um den Mangel zu melden.

2) Der Verkauf muss wirklich zum Ende der Saison erfolgen: Bei den unter der Rubrik „Saldo“ zum Verkauf angebotenen Waren muss es sich um den Überschuss der zu Ende gehenden Saison und nicht um Lagerbestände handeln. Laut Verbraucherzentrale ist es ratsam, solche Geschäfte zu meiden, deren Regale kurz vor dem Schlussverkauf noch halb leer waren und die dann mit den unterschiedlichsten Artikeln gefüllt waren. Es ist unwahrscheinlich, wenn nicht sogar unmöglich, dass der Shop am Ende der Saison mit allen Größen und Farben für jeden Produkttyp vorrätig sein wird.



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