Einige wichtige Neuerungen im Bereich Smart Working laufen aus, die eingeführt wurden, als das Wiedereröffnungsdekret in ein Gesetz umgewandelt wurde. Zunächst einmal die bis zum 31. Juli gewährte Möglichkeit, auch ohne individuelle Vereinbarungen und unter der Bedingung, dass diese Methode mit den Merkmalen der Dienstleistung vereinbar ist, im agilen Modus (also 100% Smart Working) zu arbeiten.
Wem ist die Option 100 % Smart Working vorbehalten?
Eine Option, die Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft vorbehalten ist, Eltern von mindestens einem Kind unter 14 Jahren. Vorausgesetzt, der andere Elternteil ist ebenfalls erwerbstätig oder kein „Begünstigter von Einkommensunterstützungsinstrumenten im Falle einer Suspendierung oder Einstellung der Erwerbstätigkeit“. Ab dem 1. August wird Smart Working wieder generell im Unternehmen vereinbart, wobei Vereinbarungen häufig auf einer gemischten Arbeitsweise in Smart Working und Presence basieren.
Agiles Arbeiten für Arbeitnehmer, die am stärksten einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind
Das gleiche Recht (bis zum 31. Juli), Arbeitsdienstleistungen im Smart Working zu 100% zu erbringen, wird auf der Grundlage der Einschätzungen der zuständigen Ärzte auch Arbeitnehmern zuerkannt, die aufgrund ihres Alters oder ihres Krankheitsrisikos am stärksten einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind aufgrund von Immunsuppression, Folgen onkologischer Pathologien oder der Durchführung lebensrettender Therapien oder in jedem Fall von Komorbiditäten, die eine vom zuständigen Arzt im Rahmen der Gesundheitsüberwachung festgestellte Situation mit höherem Risiko kennzeichnen können, sofern dies der Fall ist Methode mit den Merkmalen der Arbeitsleistung vereinbar ist. Mit der Regierungskrise wird man sehen müssen, ob es Raum für eine Verlängerung gibt.
Vereinfachte Kommunikation bis zum 31. August
Schließlich sei daran erinnert, dass die vereinfachten Kommunikationsmethoden für Smart Working für alle Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft bis zum 31. August verlängert wurden, ohne dass individuelle Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern unterzeichnet werden müssen.