Smart Working bis 31. Juli verlängert für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren

Smart Working bis 31 Juli verlaengert fuer Arbeitnehmer mit mindestens


Neuigkeiten rund um Smart Working. Als der im Amtsblatt veröffentlichte Wiedereröffnungserlass in Gesetz umgewandelt wurde, wurde eine wichtige regulatorische Neuerung für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, Eltern von mindestens einem Kind unter 14 Jahren eingeführt. Vorausgesetzt, der andere Elternteil ist ebenfalls erwerbstätig oder kein “ Begünstigter von Einkommenssicherungsinstrumenten bei Suspendierung oder Einstellung der Arbeit“ ist es möglich, die Arbeit bis zum 31. Juli 2022 (daher 100% Smart Working) auch ohne individuelle Vereinbarungen und unter der Voraussetzung dieser Methode in einem agilen Modus zu verrichten mit den Merkmalen des Dienstes vereinbar ist.

Agiles Arbeiten für Arbeitnehmer, die am stärksten einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind

Das gleiche Recht (bis 31. Juli) zur Durchführung von Smart-Working-Dienstleistungen wird auf der Grundlage der Einschätzungen der zuständigen Ärzte auch den Arbeitnehmern zuerkannt, die aufgrund ihres Alters oder des daraus resultierenden Risikozustands am stärksten einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind . von Immunsuppression, von den Folgen onkologischer Pathologien oder von der Durchführung lebensrettender Therapien oder in jedem Fall von Komorbiditäten, die eine Situation mit höherem Risiko kennzeichnen können, die vom zuständigen Arzt im Rahmen der Gesundheitsüberwachung festgestellt wurde, vorausgesetzt, dass diese Modalität ist mit den Merkmalen der Arbeitsleistung vereinbar.

Anspruch auf smartes Arbeiten für Gebrechliche bis 30. Juni

Während das Schutzregime für schwache Arbeitnehmer mit dem Recht auf intelligentes Arbeiten bis zum 30. Juni bestätigt wird, auch durch die Zuweisung zu einem anderen Arbeitsplatz, der in derselben Kategorie oder in demselben Beschäftigungsbereich enthalten ist.

Vereinfachte Kommunikation bis zum 31. August

Die vereinfachten Kommunikationsmethoden für Smart Working für alle Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft wurden bis zum 31. August verlängert, ohne dass individuelle Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern unterzeichnet werden müssen.



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