Neben der langfristigen Aufenthaltserlaubnis, dem Titel Staatenloser oder Flüchtling und den anderen Titeln zur Beantragung der Einzelbeihilfe für Kinder, die bereits in einem ersten INPS-Rundschreiben in einer kürzlich vom Generaldirektor unterzeichneten Mitteilung (2951/2022) angegeben sind Vincenzo Caridi erläuterte weiter die Qualifikationen, die Nicht-EU-Bürger haben müssen, um Unterstützung für die Familie zu erhalten.
Das Paket der neuen Indizien umfasste die Hypothesen eines untergeordneten oder saisonalen Arbeitsvertrags mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten; Erlaubnis für Minderjährigenhilfe; Besonderer Schutz (bei drohender Verfolgung oder Folter bei Rückkehr in das Herkunftsland); Sonderfälle (ausgestellt an Personen, gegen die Fälle von Gewalt oder schwerer Ausbeutung festgestellt wurden).
Wer kann sich nicht bewerben
Andererseits können die Inhaber der Genehmigungen nicht in die Liste der Leistungsempfänger aufgenommen werden, betonte der Sozialversicherungsträger, der mit der Auszahlung der Leistung befasst ist: Warten auf Beschäftigung; Praktikum und Berufsausbildung; lernen ; Studenten / Auszubildende / Schüler Wahlwohnsitz; Besuche, Geschäfte, Tourismus. Für die Zwecke der Verwaltung der Anträge auf Überprüfung, die von den interessierten Parteien nach einem abgelehnten Antrag auf Ablauf der Qualifikation gestellt werden, kann der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels als gültig angesehen werden, da die Wirkungen der ausgeübten Rechte in den Verzögerungen in der Verlängerungsverfahren enden nur im Falle der Nichtverlängerung, des Widerrufs oder der Aufhebung der betreffenden Genehmigung.
Die im Durchführungserlass vorgesehenen Einsätze
Für den Ausländer, der die alleinige und allgemeine Beihilfe für unterhaltsberechtigte Kinder beantragt, sind einige Einsätze vorgesehen, die in einer Bestimmung (Gesetzesdekret 230/2021) angegeben sind, mit der das Gesetz umgesetzt wurde, das die Unterstützung vorsah (Gesetz 46/2021). Insbesondere muss der Antragsteller bestimmte Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen.
Für Staatsangehörige eines Landes, das nicht der Europäischen Union angehört, ist beispielsweise der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-EU für langfristig Aufenthaltsberechtigte oder der Besitz einer gemeinsamen Arbeitserlaubnis, die zur längerfristigen Erwerbstätigkeit berechtigt, erforderlich oder eine Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken, die Sie berechtigt, sich länger als sechs Monate in Italien aufzuhalten.