Im Fall der Sexualdelikte am Westerbegraafplaats in Gent im Mai 2021, bei denen sich das 14-jährige Opfer im Nachhinein das Leben nahm, wurde keine Kassationsbeschwerde eingelegt. Das Urteil des Berufungsgerichts Gent, das die beiden Verdächtigen zu Gefängnisstrafen verurteilte und feststellte, dass zwischen den Taten und dem Selbstmord kein nachgewiesener Kausalzusammenhang bestehe, ist daher rechtskräftig.
Jasper De Spiegeleer
Neuestes Update:
14:23
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