Anlässlich der ersten Vorverhandlung des Prozesses im Zusammenhang mit dem Unfall vom 23. Mai 2021, als die Kabine der Seilbahn Stresa–Alpino-Mottarone in einem unwegsamen Waldgebiet zu Boden stürzte und 14 Passagiere starben, teilte der Süden mit Das Tiroler Unternehmen Leitner – Inhaber des Anlagenwartungsvertrags – hat der GUP offiziell die Vereinbarung mit Schadensersatzcharakter zwischen Leitner selbst und allen Familienangehörigen der 14 Opfer der Tragödie mitgeteilt. „Der Gesamtbetrag der Vereinbarung mit den Parteien, dessen Höhe die Familienangehörigen um Vertraulichkeit gebeten haben“, erklärt das Unternehmen in einer Mitteilung, „ist jedoch äußerst bedeutend und höher als das, was sie bereits durch Versicherungen erhalten haben.“ Die einzige Position, die noch offen ist, da Verfahren zum Schutz des Minderjährigen laufen, ist die des einzigen Überlebenden, des kleinen Eitan Biran. Allerdings ist Leitner zuversichtlich, dass auch dieses letzte Profil zügig definiert wird.
„Angesichts des unzureichenden Versicherungsschutzes der Werksverwaltung“, heißt es weiter in der Mitteilung, „hat Leitner den Familien der Opfer spontan diese sehr erheblichen Summen zur Verfügung gestellt, noch bevor er im Prozess nicht nur seine völlige Unbeteiligung am Sachverhalt geltend machen konnte.“ aber die Position als Partei selbst wurde durch das Ereignis beschädigt. Eine konkrete Geste der Solidarität und Nähe gegenüber denen, die von einem absurden Ereignis so hart getroffen wurden, das unschuldige Leben zerstört und ganze Familien zerstört hat.“
Die Vereinbarung sieht eine ausdrückliche Ermächtigung der Geschädigten vor, damit Leitner seinerseits alle Schadensersatzinitiativen einleiten und die vorgestreckten Beträge gegenüber den tatsächlich für den Vorfall verantwortlichen Parteien zurückzahlen kann.
Die Zivilparteien konstituieren sich
Die Vorverhandlung zur Mottarone-Tragödie wurde heute, am 17. Januar, fast zwei Jahre und acht Monate nach den Ereignissen in der Casa della Resistenza in Verbania, die in einen Gerichtssaal umgewandelt wurde, eröffnet. Bei den Angeklagten, für die die Staatsanwaltschaft Verbania Anklage beantragt hat, handelt es sich um acht, sechs natürliche Personen und zwei juristische Personen. Die Anklagepunkte reichen in unterschiedlicher Form von einem Angriff auf die Verkehrssicherheit über die vorsätzliche Aufhebung oder Unterlassung von Vorkehrungen gegen Arbeitsunfälle, von fahrlässiger Katastrophe über mehrfachen Totschlag bis hin zu schwer fahrlässigen Körperverletzungen. Die Richter müssen auch die Verantwortung für den Tod der 14 Opfer und die Verletzung von Eitan, dem einzigen Überlebenden, jetzt einem 9-jährigen Kind, feststellen. Ursache der Tragödie war den Ermittlungen zufolge der Bruch des Förderseils und die Blockierung der Notbremse.
Während der ersten Vorverhandlung, die etwa zwei Stunden dauerte, wurde der Antrag auf Beitritt als Zivilpartei von 11 Personen formal gestellt, sechs davon gegen alle acht Angeklagten, fünf gegen sieben Angeklagte mit Ausnahme von Leitner. Die Anwälte, die Eitan, den einzigen Überlebenden der Tragödie, bei der er seine Eltern, seinen kleinen Bruder und seine Urgroßeltern verlor, vertreten, die Gemeinde Stresa, die Region Piemont, Anmil und einige Verwandte reichten eine Zivilklage gegen alle Angeklagten anderer Opfer ein . Allerdings traten die Familien einiger der überwiegend israelischen Opfer gegen die sieben Angeklagten auf, nicht jedoch gegen die Südtiroler Gesellschaft. Die Anhörung wurde auf den 27. Februar vertagt. Dann werden die Anwälte der Parteien und die Staatsanwaltschaft ihre Einschätzungen zu den Anträgen auf Zivilklage äußern. Anschließend wird der Richter entscheiden, wer zugelassen wird.