Nach mehr als 13 Jahren Haft erweist sich ein Deutscher als unschuldig des „Badewannenmordes“ und hat Anspruch auf eine Entschädigung von 368.000 Euro
Der Deutsche, der wegen des sogenannten „Badewannenmordes“ an der 87-jährigen Lieselotte Kortüm in Bayern mehr als 13 Jahre inhaftiert war, ist freigesprochen worden, weil er sich als unschuldig erwiesen hat. Manfred Genditzki wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er die Frau, die in dem Gebäude lebte, in dem er arbeitete, ertränkt haben soll. Sie ist wahrscheinlich bei einem Unfall ums Leben gekommen.